"Lärmtechnisch gesehen gelten Kirchen als Sanierungsfälle"

Tages Anzeiger: Jahrelang haben Lärmgegner die Kirchen mit Klagen in die Defensive gedrängt. Jüngste Gerichtsentscheide verschaffen jetzt aber dem himmlischen Geläut und dem weltlichen Stundenschlag wieder etwas Luft: Kirchen müssen sich nicht zwingend an diese Nachtruhezeiten halten. «Es ist stets ein Abwägen der Interessen», sagt der Zürcher Verwaltungsrichter A. Keiser. Weil die Kirchen zum Teil schon Jahrhunderte lang läuten und ihr Glockenklang damit älter ist als jede Umwelt- und Lärmschutzgesetzgebung, gelten für sie andere Regeln als etwa für den Presslufthammer eines Bauunternehmens oder die Beschallungsanlage einer Gartenbeiz. «Kirchen gelten lärmtechnisch als Sanierungsfälle», so Keiser. Gemacht werden muss, was zumutbar ist.

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http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/Die-Glocken-duerfen-uns-weiter-wecken-/story/16312683

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