Die Neujahrsansprache für das Jahr der Trennung von Kirche und Staat (20XX)

Gottesbezüge machen das Wesen religiöser Feste aus. Ansprachen zum Beispiel zu Weihnachten oder zum Ramadan sind für Anhänger der jeweiligen Glaubensrichtung bestimmt und werden von ihren Religionsführern (Papst, Imame, etc.) gehalten. Das passt in einen säkularen Staat mit Religionsfreiheit innerhalb säkularer Schranken. PolitikerInnen überschreiten diese Schranken, wenn sie ihr Amt und ihre medialen Möglichkeiten benutzen, religiöses Gedankengut über öffentliche Ansprachen zu verbreiten. Die letztjährige Ansprache der damaligen Schweizer Bundespräsidentin begann mit „Identität der Schweiz“ und endete mit „Gottes Segen“. Wenn - mal angenommen - der Leiter der UBS seinen MitarbeiterInnen zum neuen Jahr den firmeneigenen Slogan verkündet „Wir werden nicht ruhen” oder wenn der Hersteller der Bico-Matratzen den Seinen ein erfolgreiches neues Jahr „Für ä tüüfä gsundä Schlaf“ wünscht, ist das ganz normal und im Einklang mit ihrer Verkaufsstrategie. PolitikerInnen, erst recht BundespräsidentInnen, haben keinen Auftrag, auf die Ideologie oder das Dienstleistungsangebot irgendeiner religiösen Vereinigung hinzuweisen. Nach säkularem Verständnis haben sie wohl eher den Auftrag, die pluralistische Gesellschaft des Landes auf ihre gemeinsamen und damit Identifikation stiftenden Werte hinzuweisen und das sind säkulare Werte (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, insbesondere Gleichberechtigung). Was tun, wenn wieder Neujahrsansprachen mit religiösen Tendenzen kommen? Die Alternative Ansprache: Neujahrsansprache für das Jahr der Trennung von Kirche und Staat