Kt. TG: Regierung will Kirchensteuer für jur. Personen erhalten

Die Thurgauer Regierung will die Kirchensteuer-Pflicht für Firmen nicht aufheben. Eine Motion hat gefordert, dass Firmen nur noch freiwillig Kirchensteuern bezahlen sollten. Die Regierung betont in ihrer Motions-Antwort, dass die Kirchen im Kanton über das Religiöse hinaus eine Bedeutung hätten. Ohne die Kirchensteuer-Pflicht für Firmen könnten diese nicht mehr alle Aufgaben wahrnehmen.

DRS Regionaljournal Ostschweiz, 26.11.2010

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