Kt. ZH: EDU-Initiative «Nein zum Sterbetourismus» kommt vors Volk

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Gültigerklärung der Zürcher Initiative «Nein zum Sterbetourismus» abgewiesen. Ob das Volksbegehren inhaltlich überhaupt zulässig ist, bleibt nach dem höchstrichterlichen Entscheid allerdings weiterhin offen.

Im vergangenen Januar erklärte der Zürcher Kantonsrat die EDU-Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus»für gültig. Mit dem Volksbegehren wird der Erlass einer Regelung gefordert; sie soll die Beihilfe zum Selbstmord an Personen verbieten, die nicht mindestens ein Jahr lang im Kanton Zürich gelebt haben.Der Regierungsrat beantragte in der Folge dem Kantonsparlament eine Ungültigkerklärung, weil die Initiative gegen Bundesrecht verstosse. Gleich argumentierte auch eine Privatperson, die eine entsprechende Beschwerde ans Bundesgericht erhob. Dieses hat nun die Beschwerde gegen die Gültigerklärung abgewiesen.

Ob die Initiative vor Bundesrecht überhaupt standhält oder nicht, ist damit allerdings noch nicht geklärt. Die Richter in Lausanne mussten diese Frage unbeantwortet lassen, da dem Zürcher Stimmvolk auch allenfalls rechtswidrige Initiativen zur Abstimmung unterbreitet werden können. Ein möglicher Verstoss gegen Bundesrecht könne daher erst nach einer allfälligen Annahme der Initiative geltend gemacht werden. Der Zürcher Kantonsrat hatte zwar mit 98 gegen 69 Stimmen für die Ungültigkeit der Initiative votiert. Die Ungültigkeits-Erklärung hätte indessen eine Zweidrittelsmehrheit erfordert.

http://www.nzz.ch/nachrichten/wissenschaft/sterbehilfe_initiative_edu_1.6989294.html

Im Juni 2010 hat das Bundesgericht die Vereinbarumg über die organisierte Sterbehilfe zwischen der Zürcher Staatsanwaltschaft und Exit für nichtig erklärt.

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/19551375

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