Italien: Richter Tosti ausgeschlossen

Richter Luigi Tosti war  im November 2005 zu 7 Monaten Haft und einem Jahr Suspendierung von allen öffentlichen Ämtern verurteilt worden, weil er sich weigerte,  unter dem Kruzifix seine gerichtlichen Sitzungen abzuhalten.

Das Urteil hatte international grosses Aufsehen erregt und eine Unterstützungskampagne ausgelöst.

Am 17. Februar 2009 wurde er schliesslich nach einem langen Verfahren in 3. und letzter Instanz freigesprochen. Die Begründung war ausweichend: Da seine Sitzungen ersatzweise von anderen Richtern abgehalten worden seien, sei der öffentlichen Rechtsprechung kein wirklicher Schaden entstanden, und somit sei Richter Tosti vom Vorwurf der »Unterbrechung des öffentlichen Dienstes« und »Unterlassung von Amtshandlungen« freizusprechen. Tostis Forderung nach Entfernung der Kruzifixe aus den Gerichtssälen hat das Gericht nicht beurteilt

Nach dem Gerichtsverfahren folgte das Disziplinarverfahren durch den obersten Richterrat, der über Tostis Wiedereinsetzung als Richter befinden musste. Gewöhnlich richtet sich dieser nach dem Ausgang eines gleichzeitig anhängigen Strafverfahrens. Im Fall Tosti haben die obersten Richter nun seinen Ausschluss aus der Richterschaft beschlossen.

Richter Tosti wird weiterkämpfen. Das Kruzifix-Urteil von Strassburg vom November 2009 stärkt ihm dabei den Rücken.

3.11.2009  EGMR: Kruzifixe in Italien Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellten auf Klage einer Italienerin fest, dass das Kreuz ein rein religiöses Symbol sei, das auf Kinder ohne Konfessionen oder anderer Glaubensbekenntnisse „verstörend“ wirken könnte.

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Kruzifix-im-Gerichtssaal---Richter-gefeuert-24402023

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