Freidenker 12/2007.pdf

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(file: @@freidenker-200712.pdf@@)libero pensatore 92. Jahrgang Nr. 12 Dezember 2007 In der Schweiz soll ein explizites Verbot der Körperstrafe an Kindern im neuen Art. 302 ZGB statuiert werden. Was in vielen Ländern Europas bereits besteht und sich positiv im Wertwandel niederschlägt, dürfte auch bei uns funktionieren: In Schweden, das ein solches Verbot seit 1979 kennt, sollen heute nur noch 10% der Bevölkerung der Meinung sein, dass Gewalt gegenüber Kindern zu rechtfertigen sei. Zu Recht wird vom Verein Kinderschutz vorgebracht, dass es Zeit ist, hier ein Zeichen zu setzen und unsere Gesellschaft ein Stück humaner zu gestalten. Gestraft werden Kinder in allen Kulturkreisen und zu allen Zeiten. Historische Quellen belegen den groben Umgang mit Kindern auch in allen gesellschaftlichen Schichten. Es ging und geht um Disziplin, um Dominanz, um Macht. In der Schweiz wird heute noch die Mehrheit der Kinder körperlich bestraft. Gemäss einer Studie der Universität Fribourg von 2004 ist davon auszugehen, dass über 1'700 Kinder unter 2 Jahren "manchmal bis sehr häufig" mit Gegenständen geschlagen werden, 13'000 erhalten Ohrfeigen und über 35'000 Kinder unter 2 Jahren werden mit Schlägen auf den Hintern bestraft. Nur ca. 14% der Eltern konnte von sich behaupten, noch nie Körperstrafen angewendet zu haben. Von den körperlichen Strafaktionen sind vor allem die jüngsten Kinder (04 Jahre) betroffen, Knaben etwas häufiger als Mädchen. 70% der Eltern von Kindern zwischen 0 und 2 Jahren geben an, sich über Ungehorsam der "Mit diesen Kreisen identifiziere ich mich nicht, ihre Anliegen sind nicht die meinen." Kurt Koch, Bischof von Basel, über die Freidenker. Seite 3 Humanistische Erziehung: ohne Züchtigung Kinder zu ärgern. In dieser Altersgruppe stellen für rund die Hälfte der Eltern häufiges Schreien, schlechte Tischmanieren und Unhöflichkeit eine be"Wer sein Kind liebt, züchtigt es", wird in der Bibel propagiert, und weil der christliche Gott seine selbst erschaffenen Menschen besonders liebt, be- deutsame Ärgerquelle dar. Trauriges Aufsehen haben in den letzten Jahren jene Fälle erregt, in denen überforderte Eltern ihre Kinder zu Tode geschüttelt haben. Aus der Forschung wissen wir, dass Gewalt nicht nur nichts nützt, sondern vor allem Aggression auslöst. Ebenfalls bekannt ist die Tatsache, dass ein Mensch, das was er oder sie als Kind an Strafe erlebt hat, später als Elternteil ebenfalls anwenden wird. "MigrantInnen sind nicht einfach MuslimInnen. Hören wir auf, Menschen über die Religion zu definieren." Mina Ahadi, Ärztin, Ex-Muslimin. Seite 4 straft er sie besonders – soweit die biblische Logik. Diese religiöse Begründung hat zur sogenannten "schwarzen Pädagogik", mit ihrem schwarzen Bild des von Natur aus bösen Kindes beigetragen. In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde sie von der sogenannten "antiautoritäre Erziehung" abgelöst, einer Gegenbewegung die – mit ebenso einseitigem Menschenbild – in Kindern nur Konstruktives entdecken wollte. Seite 4 "Die Absicht der Religion ist zu erkennen: eine Ober- kommandiert eine Unterschicht und droht ihr mit dem Jenseits." Janosch, Kinderbuchautor. Seite 7 FREIDENKER 12/07 1 "Ritorno" del religioso? Semmai crisi del fideismo! (2/2) Ed è significativo che anche la Trisconi De Bernardi accusi di diserzione gli alunni che non si sottopongono alla frequenza dell'ora di religione tradizionale, giungendo persino a sostenere che ciò comporterebbe "gravi conseguenze" per la formazione della loro "cultura religiosa". Infatti, secondo lei (e il suo giudizio coincide, non casualmente, con quello già espresso sia dalla curia vescovile, sia dalla direttiva del partito popolar-clericale, sia dai paolotti infiltrati nella' Associazione per la scuola pubblica) l'ignoranza in materia di fede genererebbe incomprensione e intolleranza. Per essere una "storica" di professione, la Trisconi De Bernardi, non sembra esser molto in chiaro sul rapporto causa-effetto. Chi conosce la storia sa che, dal lontano passato sino a tutt'oggi, sono proprio quelli che sostengono di conoscere le religioni (dal di dentro, s'intende) a pretendersi esclusivi detentori del divino messaggio loro rivelato in esclusiva. Ed è proprio l'indottrinamento confessionale che, evidenziando l'incompatibilità di verità contraddittorie, ne rende impossibile la conciliazione: donde le nemmeno troppo velate reciproche accuse di falsità e di impostura. E dunque, è forse un male che gli uomini d'oggi, in particolare i giovani, si permettano di "ignorare" la varietà delle innumerevoli proposte religiose? Orbene, "ignorare" ha duplice significato: non sapere e non dare rilevanza alcuna. Nella sua seconda accezione – che talora implica la prima – il termine ha valenza decisamente positiva: nel senso che di fronte ad opzioni confessionali che non hanno alcun fondamento razionale, la miglior cosa è di non dare importanza a ciò che solo serve ad attizzare passionali conflittualità. Nello stesso ordine di idee, è forse un male che si diffonda tra i giovani "l'indifferenza" religiosa? Certo che no, quando il termine sia preso nella sua accezione…attiva: nel senso di non voler vedere e attribuire "differenza" a ciò che, sostanzialmente, differente non è. Se una distinzione pur occorre considerare, è quella che esiste tra il fanatismo orgogliosamente intollerante dei fideisti e la disponibilità cooperativa dei razionalisti. Il "Repertorio delle Religioni – Panorama religioso e spirituale del Cantone Ticino" (tale è il titolo che la ricercatrice ha dato al risultato della sua indagine) vorrebbe essere strumento utile a prendere le misure della…"geografia del sacro". È, più che altro, un diligente catalogo atto a esibire, a fini promozionali, credenze e culti per ogni palato. Ciò allo scopo di magnificare il fenomeno del confessionalismo nel suo insieme e nelle sue varietà, per affermarne "l'importanza sociale" e giustificare così una maggiore "attenzione" delle istituzioni pubbliche. Orbene, di fronte alla diminuita proporzione dell'insieme dei credenti, i responsabili di tutte le comunità religiose si trovano nell'imbarazzante condizione di affermare la veridicità esclusiva del loro credo e nel contempo di smussare le spigolosità nei confronti dei concorrenti per far fronte comune contro il fenomeno della miscredenza pericolosamente in crescita. Per i clericali d'ogni specie quel che oggi conta è il credere e non ciò in cui si crede: che si promuova dunque l'orientamento ad una mentalità di fede, spacciando l'istruzione religiosa interconfessionale per arricchimento culturale! Se possibile con il sostegno dello… Stato Laico. Assistenzionalismo religioso Non ci si dovrebbe preoccupare più di quel tanto se, per paura della morte e di quel che "viene dopo", molte persone siano sedotte dalle allettanti offerte di chi garantisce loro il superamento della fine terrena e l'ingresso in una paradisiaca eterna beatitudine. In effetti, le rassicuranti proposte fideistiche sono un rimedio all'inquietudine esistenziale di chi non può fare a meno di certezze di fronte alle grandi questioni sull'origine, sul senso e sulle finalità della vita. Fra i diritti dell'uomo universalmente riconosciuti la facoltà di credere figura nelle prime posizioni, anche se ciò che ü oggetto di credenza appartiene alla sfera dell'improbabile o dell'impossibile. Quindi la libertà di credenza deve essere comunque rispettata pur se deve essere chiaro che il rispetto è limitato alla libertà ma non si estende necessariamente alla credenza. Ne consegue che, quando gli adepti d'una organizzazione religiosa diffondono pubblicamente, a fini di propagandistici e proselitistici, le loro convinzioni, deve essere garantito, a chi è di parere diverso, il diritto di replica quando voglia esercitarlo: in nome della libertà di espressione. E, a maggior ragione, deve salvaguardato il diritto di esprimersi sulle attività di carattere religioso quand'esse sono esercitate mediante interventi organizzati nella gestione d'affari che sono d'interesse sociale e che devono essere sottoposti al pubblico controllo. Da tali attività – segnatamente di quelle caritatevoli e/o assistenziali promosse e gestite dalle chiese e delle sette operanti nel Ticino – poco o nulla si dice nel "Repertorio delle religioni" della Trisconi-De Bernardi. Eppure è su questa loro "importanza sociale" che va richiamata l'attenzione del pubblico proprio perché è nelle zone grigie dell'assistenzialismo "sburocratizzato" che si annidano l'arbitrio e l'abuso a fini clientelistici. Un'inchiesta in questo campo sarebbe più che opportuna. Guido Bernasconi La prima parte è apparsa sul Nr. 11 2 FREIDENKER 12/07 Staat – Kirche 100 Jahre 100 ans 100 anni Koch denkt Kurt Koch, Bischof von Basel, kocht: das Kantonsgericht Baselland hat es gewagt, nicht in seinem Sinne zu urteilen – das sei ihm nicht zumutbar. Weil er nach diesem Ergebnis das staatliche Gericht nun als gar nicht zuständig erachtet, will er das Urteil auch nicht beim Bundesgericht anfechten. Und überhaupt sei die Kirche in ihrem Verhalten gegenüber ihren Angestellten nur an das Kirchenrecht gebunden. Eine Anerkennung des Urteils käme einer Kapitulation vor dem Staat gleich. Kriegssprache wird da angewandt, obschon es einen Rechtsweg gäbe. Dieser wird nicht eingeschlagen, obschon es Rechtsfragen gäbe, die geklärt werden müssten. Und zudem hat Herr Koch das Gericht erst dann als nicht zuständig bezeichnet, als ihm das Urteil nicht passte. Ein ziemlich eigenartiges Verständnis des Rechtsstaates. Tatsächlich ist Bischof Koch nicht der Chef des besagten Pfarrers. Er ist jedoch zuständig für eine Anstellungsvoraussetzung: die Lehrerlaubnis der römisch-katholischen Kirche. Anstellungsbehörde ist der Kirchgemeinderat, eine öffentlich-rechtliche Behörde, die sich nach den Grundsätzen des öffentlichen Rechts in der Schweiz zu verhalten hat. Diese laut Koch für die katholische Kirche weltweit einzigartige Konstruktion der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden ist also offenbar eine Schönwetterkonstruktion. Deshalb hat der Bischof auch laut über eine Trennung von Staat und Kirche nachgedacht. Darüber hat sich die FVS in einer Pressemitteilung erfreut gezeigt und die katholische Kirche aufgefordert, ihren Status als anerkannte Landeskirche samt den damit verbundenen Privilegien aufzugeben. Von der Presse damit konfrontiert meinte Herr Koch allerdings: "Mit diesem Kreisen identifiziere ich mich nicht. Ihre Anliegen sind nicht die meinen." (NZZ 18.11.2007) Identifikation haben wir nicht erwartet – wir freuen uns einfach darüber, dass Herr Koch in die richtige Richtung denkt. Wie heisst noch das Sprichwort: Koch denkt – Gott lenkt? Reta Caspar Jubiläums-Spende 2008 Contributo centenario Liebe Mitglieder, liebe LeserInnen und Leser Die FVS feiert im kommenden Jahr ihr 100 jähriges Bestehen. Zeit mit Stolz zurückzuschauen, Zeit aber auch, die Zukunft der Vereinigung mit neuem Elan anzugehen. Zentralvorstand und Geschäftsstelle haben im vergangenen Jahr grosse Anstrengungen unternommen, damit die FVS fit wird für die Herausforderungen im 21. Jahrhundert: Insbesondere der neue Internetauftritt – ab Januar auch in französisch und italienisch – sollen den Bekanntheitsgrad der FVS verbessern und die öffentliche Wahrnehmung der FVS als "Stimme der Konfessionsfreien" fördern. In den letzten Monaten ist die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert worden: Allein im November sind mehrere Pressemitteilungen zu Kernthemen veröffentlicht worden, die auch von wichtigen Tageszeitungen verbreitet worden sind; zusätzlich haben wir in etlichen Leserbriefen Stellung genommen. Für das Jubiläumsjahr hat der Zentralvorstand eine 3-sprachige Sondernummer des Freidenkers geplant und eine Jubiläums-Delegiertenversammlung, die eine Erklärung zum Jubiläumsjahr verabschieden wird. Den Sektionen werden zudem im Herbst Gastreferenten zur Verfügung stehen und zusätzlich zum Leporello auch die neue Broschüre. Die Kosten – namentlich auch für die Übersetzungsarbeiten – belasten das Budget der FVS im nächsten Jahr stark. Der Zentralvorstand bittet Sie, diese ausserordentlichen Anstrengungen mit einem ausserordentlichen Beitrag zu unterstützen. Wir bedanken uns für Ihr Engagement und betrachten es als Anerkennung für die geleistete Arbeit. Dieser Ausgabe des FREIDENKERs liegt ein besonderer Einzahlungsschein bei für das Konto 84-4452-6. Cari membri, care lettrici, cari lettori Il prossimo anno l'ASLP festeggerà il suo centesimo anniversario. Occasione per guardare indietro con orgoglio, ma anche occasione per affrontare con rinnovato slancio il futuro dell'associazione. Il comitato e l'ufficio centrali hanno intrapreso nell'anno corrente grandi sforzi affinché l'ASLP possa affrontare con successo le sfide del 21° secolo, in particolare la nuova presenza nella rete elettronica, l'internet - da gennaio anche in francese e italiano - dovrebbe far meglio conoscere l'ASLP come portavoce di coloro che si professano senza confessione. Negli ultimi mesi sono state intensificate le relazioni con il pubblico. Nel solo mese di novembre sono stati pubblicati e diffusi su giornali importanti diversi comunicati stampa su temi centrali. Inoltre si è preso posizione in svariate lettere ai giornali. Per l'anniversario il comitato centrale ha programmato un numero speciale trilingue del "freidenker-libero pensatore" e un'assemblea dei delegati ad hoc che redigerà una dichiarazione per il centenario. In autunno, saranno a disposizione delle sezioni conferenzieri ospiti ed il nuovo opuscolo informativo. I costi, segnatamente anche per i lavori di traduzione, caricano il preventivo 2008 dell'ASLP in modo non indifferente. Il comitato centrale vi prega di sostenere questi sforzi particolari con un contributo volontario. Vi ringraziamo per il vostro impegno che consideriamo come riconoscimento per il lavoro finora svolto. Allegato a questo numero del "freidenker-libero pensatore" troverete una polizza di versamento a favore del conto 84-4452-6. Herzlichen Dank und die besten Wünsche zum Jahreswechsel, für Sie, für Ihre Lieben und für unsere Jubilarin, die FVS! Zentralvorstand FVS Con i migliori auguri per l'anno nuovo a voi, ai vostri cari e per la festeggiata, l'ASLP! Il comitato centrale dell'ASLP FREIDENKER 12/07 3 Staat und Kirche Säkularistin 2007: Mina Ahadi Mina Ahadi, die Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime, ist Preisträgerin des mit £5.000 dotierten "Irwin Prize for Secularist of the Year". Sie setzte sich u.a. gegen Sam Harris und Michel Onfray durch. Die Auszeichnung "Secularist of the Year" wird von der britischen "National Secular Society" jährlich an Personen oder Organisationen verliehen, die nach Ansicht der Gesellschaft Herausragendes für die Sache des Säkularismus beigetragen haben. Der Vorstand der Giordano Bruno Stiftung, welche die Gründung des Zentralrats der Ex-Muslime massgeblich unterstützt hatte, beglückwünschte Mina Ahadi zu diesem "sensationellen Erfolg": "Niemand hat diesen Preis mehr verdient als Mina Ahadi! Es verlangt sehr viel Mut, sich in aller Öffentlichkeit dazu zu bekennen, ExMuslimin zu sein. Allein die Tatsache, dass es nun Zentralräte von ExMuslimen in mehreren Ländern gibt, hat den Diskurs über den Islam nachhaltig verändert. Die Arbeit von Mina und ihren MitstreiterInnen ist von grosser Bedeutung für eine weltweite islamkritische Aufklärungsbewegung. Wir sind sehr froh, dass die National Secular Society dies offenbar ganz ähnlich einschätzt wie wir." Am Festakt in London äusserte auch Richard Dawkins "Bewunderung und Dankbarkeit" für den Mut der ExMuslime. Er habe schon "lange empfunden, dass der Schlüssel zur Problemlösung der weltweiten Bedrohung durch den islamischen Terrorismus und seiner Unterdrückung im Erwachen der Frauen liegen könnte, und Mina Ahadi * 1956. Gründerin und Vorsitzende des Zentralrats der ExMuslime in Deutschland. Ahadi studierte an der Universität Täbriz Medizin und war an der linken Opposition gegen den Schah beteiligt. Nach der Gründung der Islamischen Republik Iran organisierte Ahadi Protestaktionen und Demonstrationen. Wegen ihrer politischen Aktivitäten zum Tode verurteilt floh Ahadi 1981 in die Kurdenregion. 1990 ging sie ins Exil nach Wien, 1996 schliesslich nach Köln. Mina Ahadi ist eine charismatische Führerin, die auf dieses Ziel hinarbeiwww.hpd.online.de tet." Forts. v. S. 1 Seit einigen Jahren wird die sogenannte autoritative Erziehung als Ideal vertreten. Kinder sollen sich dadurch zu lebensbejahenden, gemeinschafts- und leistungsfähigen Jugendlichen und Erwachsenen entwickeln. Die autoritative Erziehung basiert auf drei Säulen, die einander bedingen und beeinflussen: Wertschätzung: Liebe, Akzeptanz, Verständnis und Unterstützung Eigenständigkeit: Selbständigkeit und Autonomie Grenzen: klare Grenzen und Regeln setzen und deren Einhaltung einfordern Erziehung im Sinne von "Freiheit in Grenzen" zeigt einen Weg auf, der den Anforderungen der Gesellschaft und den Rechten und Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. Strafen werden dadurch zwar nicht völlig verbannt, aber auf ein Minimum reduziert, klar begründet und mit sinnvoller sozialer Handlung verbunden. Körperstrafen und andere physisch und psychisch beeinträchtigende Massnahmen gehören definitiv entsorgt. Sie verletzen das fundamentale Recht der Menschen auf körperliche und geistige Integrität. "Super-Nanny" und Co. Die Einschaltquoten bei den TV-Erziehungssendungen beweisen das Orientierungsbedürfnis in diesem Lebensbereich. Diese Sendungen werden von Fachleuten kontrovers beurteilt: KritikerInnen weisen darauf hin, dass die Rechte der Kinder verletzt werden, wenn sie in ihrer Wut und Verzweiflung gefilmt und der Nation vorgeführt werden. BefürworterInnen weisen darauf hin, dass durch solche Sendungen ein Tabu der Familie aufgebrochen wird: Erziehungsprobleme werden benannt, Notstände dürfen eingestanden werden und Beratung werde dadurch leichter angenommen. Beitrag der Evolutionsbiologie Auch in den Erziehungswissenschaften wird heute die Evolutionsbiologie ernst genommen. Erst wenn wir den Menschen als Produkt der Evolution begreifen, können wir Verhaltensmuster verstehen – an uns selbst und an anderen. Erst wenn wir angeborene Verhaltensweisen verstehen, können wir die – ebenfalls evolutionär entstandene – Kooperationsfähigkeit des Menschen für gewaltfreie Sozialisierung nutzen und evolutionsbiologisch erklärbare, aber sozial unerwünschte Verhaltensweisen kritisieren, ohne das Kind dadurch in seiner Persönlichkeit zu verletzen. Evolutionsbiologie entschuldigt nicht, aber erklärt. Evolutionsbiologie zeigt, woher wir kommen, aber nicht wohin wir gehen. Wurzeln und Flügel Aufgabe von Erziehenden ist es – mit Goethe – Kindern Wurzeln und Flügel zu geben. Wurzeln bedeuten Bindung. Alle Menschen benötigen Bindungen, wo sie fehlen, droht die Verwahrlosung. Erziehung soll positive Bindung ermöglichen. Der Erziehungsstil aber muss sich dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes anpassen. Fachleute unterschieden 3 Phasen1: Kinder im Alter bis zu 3 Jahren sprechen am besten auf einen liebevollautoritären Erziehungsstil an, der Wärme und Sicherheit bietet und das Vertrauen in die Erziehenden aufbaut. Bis zur Pubertät ist ein autoritativer Erziehungsstil mit klaren Regeln und Konsequenzen angesagt. Nach dem 14. Geburtstag jedoch können Erziehende lediglich BeraterInnen sein – beim Nutzen der Flügel! rc 1 Peter Struck: Die Kunst der Erziehung. Ein Plädoyer für ein zeitgemässes Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen. 1996 4 FREIDENKER 12/07 Schule und Religion Schule und Religion im Tessin Die Tessiner Sektion der FVS ist – nicht zuletzt wegen der Aktualität der Frage des Religionsunterrichtes an der Volksschule – in den letzten Jahren wieder aufgelebt und nimmt sehr aktiv an der politischen Diskussion teil. Historische Hintergründe Die Frage des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Schulen war eine der politischen Hauptkontroversen im Kanton Tessin. Diese wiederspiegelte die europaweite Auseinandersetzung, die einen guten Teils des 19. und 20. Jahrhunderts bewegte: den Konflikt zwischen den weltlichen Kräften, die den modernen Staat aufbauten und für die Anerkennung seiner Autorität kämpften, und der katholischen Kirche, die befürchtete, ihr vermeintlich zustehende Rechte zu verlieren. Die Debatte über das Thema Schule war dabei eine besonders heikle Angelegenheit. Einig war man sich darüber, dass die Schule einen massgebenden Einfluss auf das Denken und Handeln der zukünftigen Mitbürger habe. Auf der weltlichen Seite befürchtete man, dass die Kirche ihre Stellung in der Schule ausnützen würde, um – mehr oder weniger öffentlich – die Schüler gegen die Autorität des Staates aufzuhetzen. Auf der klerikalen Seite befürchtete man umgekehrt, dass jegliche staatliche Reglementierung auf diesem Gebiet auf die Sabotierung der kirchlichen Autorität ziele oder sogar häretische oder antichristliche Weltanschauungen zu verbreiten suche. Tessiner Kompromiss Der Tessiner Kompromiss bestand darin, dass der Staat der kirchlichen Autorität in einer Art "Werkvertrag" die Erteilung des Religionsunterrichtes überliess, und die Kirche im Gegenzug akzeptierte, dass die Schüler von diesem dispensiert werden konnten. Dabei gingen beide Seiten davon aus, dass die Teilname die Regel, und die Dispensation die Ausnahme bilden würde. Dieser Kompromiss hielt bis ca. 1985. Seit 1992: Fakultativer Unterricht Nach langen Auseinandersetzungen kam man 1992 zur geltenden Regelung, welche einerseits die Gleichstellung zwischen katholischem und evangelisch-reformiertem Unterricht eingeführt hat, und – an Stelle eines Obligatoriums mit Dispensationsmöglichkeit – eine fakultative Anmeldung zum Religionsunterricht. Vom alten System ist das Prinzip des "Werkvertrages" geblieben: der Staat stellt die Strukturen zu Verfügung und deckt die Kosten dieses Unterrichts, während die kirchliche Autorität (katholisch bzw. evangelisch-reformiert) die Programme bestimmt und die Lehrer ernennt, die im Besitz des Zertifikats zur Unterrichtserteilung sein müssen. Teilnahme massiv rückgängig Seit dem Inkrafttreten dieser Regelung hat die Teilname am Religionsunterricht nun aber massiv abgenommen. Liegt in der Elementarstufe (1. bis 5. Klasse) die Teilnahme noch bei 75 80%, sinkt er auf der Mittelstufe auf wenig mehr als 50%. Während aber im 6. und 7. Schuljahr die Teilnahme nicht wesentlich von jener der Elementarstufe abweicht, fällt im 8. und 9. Schuljahr die Teilnahme unter 10%. Beobachtungen erwecken sogar den Eindruck, dass der tatsächliche Besuch des Unterrichts noch tiefer liegt als die offiziellen Einschreibungen. Folgen der Migration In den letzten Jahren hat sich zudem auch die kulturelle Zusammensetzung der Schulklassen radikal geändert. Es gibt Klassen mit über 50% Kindern aus anderen Ethnien und Kulturen. Der Kanton Tessin hat einen Ausländeranteil von über 25% (Schweiz 20.7%). Studie "Religion an der Schule" In den Jahren 2001-2002 liess die "Vereinigung für die öffentliche Schule des Kantons und den Gemeinden im Tessin" eine Studie über das religiöse Phänomen an der öffentlichen Schule erstellen. Ziel war es, obigem Trend Einhalt zu gebieten und durch die Ersetzung des fakultativen Religionsunterrichts der beiden Kirchen durch ein von dem Staat geführtes, obligatorischen Fach "Religiöse Kultur" die abendländliche Kultur zu retten: „Zu viele Schüler beenden die öffentliche Schule ohne genügend Kenntnisse über die religiösen Aspekte unserer Kultur, ausserstande, grundsätzliche Teile der Fundamente unserer Zivilisation (den jüdisch-christliche Beitrag mit seinen dogmatischen, sozialen und künstlerischen Auslegungen) zu verstehen.“ 2002: Parlamentarische Vorstösse Am 25. März 2002 reichte deshalb der Abgeordnete Paolo Dedini der Liberalsozialen Partei eine parlamentarische Initiative ein zur Ablösung des Art. 23 des Schulgesetzes (fakultativen katholischen und evangelisch-reformierten Religionsunterricht) vom 1. Februar 1990 durch ein neues Gesetz, das ein staatlich geführtes obligatorisches Fach Geschichte der Religionen, der Ethik und der Philosophie vorsieht. Am 2. Dezember des gleichen Jahres reichte die Abgeordnete Laura Sadis von der Liberalen Partei – unterstützt von Abgeordneten anderer Parteien – ebenfalls eine parlamentarische Initiative ein, die praktisch die Thesen der Studie der Vereinigung für die öffentliche Schule übernimmt. Kommission "Religionsunterricht an der Schule" In der Folge ernannte die Kantonsregierung am 5. Oktober 2004 eine 11köpfige Spezialkommission bestehend aus: Vertretern des Schulwesens (2), der Katholischen Kirche (3), der Evangelisch-reformierten Kirche (2), der beiden Initiativen (je 1), und 2 weiteren Mitgliedern, darunter von der Sektion Tessin der FVS: Dr. Raffaele Pedrozzi. Aus der Arbeit dieser Kommission sind drei Richtungen hervorgegangen – eine Mehrheitsrichtung und zwei Minderheitsrichtungen. rs Fortsetzung folgt Quellen: Opinione Liberale 4.10.2007 Rapporto "L’approccio al fenomeno religioso nella scuola pubblica" http://www.castalia.ch unter: "Cultura religiosa" Rapporto finale della Commissione sull’insegnamento religioso nella scuola http://www.ti.ch/decs/stampa unter: Cartella stampa "Consultazione sulle proposte di insegnamento religioso" FREIDENKER 12/07 5 Rechtsprechung Das Recht mit den Kirchen Schweizerisches Bundesgericht Verwaltungsgerichtshof Spanien Lesetipps Der Rabbi, der Bischof, der Mufti und das Ferkel Das Buch erzählt die Geschichte des kleinen Ferkels und des kleinen Igels, die stets "Heidenspass" hatten. Doch dann entdecken sie eines Tages ein Plakat, auf dem geschrieben steht: "Wer Gott nicht kennt, dem fehlt etwas!" Darüber erschrecken die beiden sehr, denn sie hatten ja gar nicht geahnt, dass ihnen etwas fehlte. Also machen sie sich auf den Weg, um "Gott" zu suchen. Nach überstandener Suche im Irrgarten der Religionen stellen sie einhellig fest: "Wer Gott nicht kennt, der braucht ihn nicht!" Michael Schmidt-Salomon Helge Nincke Wo bitte gehts zu Gott, fragte das kleine Ferkel Ein Buch für alle, die sich nichts vormachen lassen. Verlag Alibri, 2007, 44 S., Fr. 22.50 ISBN 3865690300 Kirchenaustritt Die katholische Landeskirche darf von Austrittwilligen nicht mehr verlangen, dass sie der römisch-katholischen Konfession insgesamt abschwören. In Änderung der Rechtsprechung von 2003 haben die Richter präzisiert, dass diese Bedingung die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) verletze. Aus dem staatskirchenrechtlichen Konstrukt der Landeskirche könne man mit einfachen Erklärung austreten. Ob für ausgetretene Mitglieder weiterhin ein Anspruch auf Dienstleistungen der Kirche bestehe, sei eine innerkirchliche Frage. (2P.321/2006) Scientology gilt als Kirche Das Madrider Justizministerium hatte 2005 einen Antrag der Scientologen auf Eintragung in das Register der offiziell anerkannten religiösen Gemeinschaften abgelehnt. Der Rekurs hat sich für Scientology ausbezahlt: Das oberste spanische Gericht befand, die Organisation vertrete "geistliche, humanistische oder ähnliche Werte" und sei demnach gemäss spanischem Verfassungsrecht als religiöse Vereinigung anzuerkennen. In seinem Urteil bezog sich das Gericht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der im April 2007 entschieden hat, Scientology habe Anspruch auf den Schutz von Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, also auf Schutz der Gedankens- Gewissens und Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. Diese darf nur (gesetzlich) beschränkt werden, wenn es zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist. Während Scientology in den USA und Schweden als religiöse, gemeinnützige und deshalb steuerbefreite Organisation anerkannt ist, wird ihr in Österreich, Frankreich, Grossbritannien, Belgien, Luxemburg, Irland Italien, Israel und Mexiko die Steuerbefreiung nicht gewährt. In Deutschland wurde sie nach mehreren negativen Gerichtsurteilen seit 1997 vom Bundesamt für Verfassungsschutz wegen Verdachts auf "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" beobachtet. Einzelne Länder haben dies aber mittlerweile wieder eingestellt. In Russland wurde sie als Religionsgemeinschaft zunächst anerkannt, kurz darauf (1997) wurde dies widerrufen, was eine Verurteilung auf Schadensersatz zur Folge hatte. In der Schweiz geniesst Scientology keinen besonderen Status. Die Gerichte mussten sich primär mit Bewilligungsfragen zur Tätigkeit auf der Strasse beschäftigen. 2003 hat das Bundesgericht die Klage gegen die Schliessung einer Privatschule im Kanton rc Luzern abgewiesen. Noch 2003 hatten die Lausanner Richter befunden, das in vielen Kantonen bestehende System, dass jede/r Katholik/in automatisch Mitglied der katholischen Kirche sei, mache diesen rc "Teilaustritt" unmöglich. Kirchenrechtliches Der Begriff "Teilaustritt" ist irreführend, weil es nach katholischem Kirchenrecht gar keinen Vollaustritt gibt: die katholische Taufe ist unwiderruflich – für beide Seiten. Auch die Exkommunikation bedeutet nicht den Ausschluss aus der Kirche, sondern den Verlust der Kirchengemeinschaft, der Amtsbefugnis und der Berechtigung zum Empfang der Sakramente. Das Kirchenrecht unterscheidet zwischen: Exkommunikation als Tatstrafe, d.h. automatisch sich einstellende Wirkung z.B. von Abtreibung, Apostasie (Kirchenaustritt), Häresie (Irrlehre, Ketzerei), Schisma (Kirchenspaltung) Exkommunikation als Beugestrafe (Strafe, die eine Verhaltensänderung zum Ziel hat) durch Urteilsspruch des Bischofs oder Papstes, in Fällen, wo eine Person durch ihre Tat öffentliches Ärgernis erregt. Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Ursache beseitigt oder das Vergehen wiedergutgemacht ist. Im Röschenzer Fall (siehe S. 3) könnte Herr Koch als Bischof den aufmüpfigen Pfarrer exkommunizieren. rc Der freie Wille – eine Illusion Vielfach gilt der freie Wille als Eigenschaft, die den Menschen ausder Welt der Lebewesen heraushebt. Was, wenn diese Vorstellung eine Illusion ist? Hirnforscher und Philosophen haben bereits viel darüber diskutiert. Franz M. Wuketits betrachtet die Frage nun aus der Sicht der Evolutionsbiologie. Dabei stellt er fest, dass das Zusammenleben von Menschen auch dann funktioniert, wenn sich die Idee der Willensfreiheit als Illusion herausstellt;schliesslich haben sogar Illusionen ihren Sinn im Dienste des Überlebens. Ein unterhaltsames und anregendes Buch. Frank A. Wuketits Der freie Wille Evolution einer Illusion Verlag Hirzel, 2007, Fr. 36.30 ISBN 3777615099 6 FREIDENKER 12/07 Erziehung FVS Aufklärung im Kinderzimmer Der ehmalige bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber hat den wohl bekanntesten deutschen Kinderbuchautor Janosch als "falschen Propheten" bezeichnet. Man dürfe nicht zulassen, dass Janosch mit seinen antireligiösen Zeichnungen und Kommentaren “Zugang zu unseren Kinderzimmern erlange“, erklärte der CSU-Politiker im Juni in Berlin. Stattdessen müssten Kirche, Gesellschaft und Politik “an einem Strang ziehen“ und den Kindern “Orientierung, Werte und Religion“ vermitteln. Anlass der scharfen Attacke auf den beliebten Zeichner und Autor war der Abdruck einer Janosch-Zeichnung im Magazin "Der Spiegel". Das Bild mit dem Titel "Taufe", dessen Original momentan in der Trierer Ausstellung "Konstantin: Kunst & Provokation" zu sehen ist, zeigt einen Geistlichen, der einem Säugling über dem Taufbecken mit einem Hammer das Kreuz in den Bauchnabel treibt. In dem dazugehörigen Artikel wurde Janosch als Beiratsmitglied der religionskritischen Giordano Bruno Stiftung auch kurz zitiert: "Katholisch geboren worden zu sein, ist der grösste Unfall meines Lebens." Michael Schmidt-Salomon von der GiordanoBruno-Stiftung dazu: "Wenn Edmund Stoiber tatsächlich Janosch aufgrund seiner religionskritischen Äusserungen aus den Kinderzimmern verbannen möchte, so müsste er das Gleiche auch im Falle von Max Kruse ("Urmel aus dem Eis"), Erich Kästner ("Emil und die Detektive"), Mark Twain ("Tom Sawyer und Huckleberry Finn") oder Wilhelm Busch ("Max und Moritz") fordern, um nur einige wenige Beispiele zu nennen." Ein Grossteil der bedeutenden Kinderbuchautoren sei seit jeher dezidiert religionskritisch gewesen. Grund: "Wer Kinder mag und für sie schreibt, der kann sich mit den autoritären Erziehungsmustern der Religionen kaum anfreunden!" Christen hätten in ihren Institutionen (sehr häufig auch in den Familien) über Jahrhunderte hinweg nach der biblischen Maxime "Wer sein Kind liebt, der züchtigt es!" erzogen. Besonders Heimkinder hätten bis in die 1980er Jahre hinein, "Schläge im Namen des Herrn", systematische Demütigung, Gewalt, Missbrauch, Erniedrigung, Ausbeutung erfahren müssen. Der GBS-Sprecher kündigte in diesem Zusammenhang eine "religionskritische Kinderoffensive" der Stiftung im Herbst 2007 an. "Die Aufklärungsarbeit muss schon im Kindergarten ansetzen!", sagte Schmidt-Salomon. "In der Regel lassen sich die Wirkungen frühkindlicher, religiöser Indoktrination im Erwachsenenalter kaum noch aufheben." Im September erschien ein von der Stiftung gefördertes buntes Bilderbuch (siehe Seite 6). www.hpd-online.de Agenda ZV-Sitzungen 2008 19. Januar, 1. März, 24. Mai, 16. August, 18. Oktober DV 2008 Sa., 12. April 2008, Olten Grosser Vorstand 2008 Sa., 22. November 2008, Olten Basel – Union Jeden letzten Freitag im Monat ab 19:00 Uhr: Freie Zusammenkunft im Café "Spillmann", Eisengasse 1 Basel – Vereinigung Jeden letzten Donnerstag im Monat 15 bis ca. 17:30 Uhr: Donnerstag Hock Restaurant "Park", Flughafenstr. 31 Bern Sonntag, 2. Dezember 11:00 Jahresendfeier im Hotel "Bern", Bern Mitglieder aus anderen Sektionen sind willkommen: Anmmeldung bis 30.11.07 an den Präsidenten: 079 449 54 45 Schaffhausen Jeden Samstag 10:00-11:00 Freidenkerstamm Café des CoopCity, Schaffhausen St. Gallen Sonntag, 9. Dezember 11:00 Liechterfäscht in Winterthur Anmeldung bis 28.11.07 an die Präsidentin: 071 351 29 81 Winterthur Sonntag, 9. Dezember 11:00 Liechterfäscht im Rest. "Chässtube" Mitglieder aus anderen Sektionen sind willkommen! Anmmeldung bis 30.11.07 an das Sekretariat: 052 222 98 94 Zürich Samstag, 15. Dezember 11:30 Sonnwendfeier Rest. "Schweighof" Mitglieder aus anderen Sektionen sind willkommen! Anmeldung bis 8. 12. an den Präsidenten: Tel/Fax: 044 341 38 57 Bitte persönliche Einladung beachten. FREIDENKER 12/07 7 FVS Freidenker-Vereinigung der Schweiz Mitglied der Weltunion der Freidenker (WUF) und der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU) Trauerfeiern Basel: Freidenker Nordwestschweiz 061 321 31 48 Basel: Freidenker-Union 061 601 03 43 oder 061 601 03 23 Bern 079 449 54 45 oder 031 911 00 39 Grenchen und Umgebung 076 53 99 301 oder 032 645 38 54 Luzern und Innerschweiz 041 420 45 60 Mittelland 062 926 16 33 St. Gallen 052 337 22 66 Vaud/Waadt 026 660 46 78 ou 022 361 37 12 Winterthur und Thurgau 052 337 22 66 Zürich 044 463 16 55 Sollte unter der regionalen Nummer niemand zu erreichen sein, wenden Sie sich bitte an die FVS-Geschäftsstelle: 031 371 65 67 oder an 052 337 22 66 www.frei-denken.ch Sektionen Winterthur Winterthurer Freidenker Postfach 1806, 8401 Winterthur Präsident: J.L. Caspar 052 337 22 66 Sekretariat: D. Dünki 052 222 98 94 Familiendienst: M.Ochsner 052 232 04 77 Basel Freidenker Nordwestschweiz Postfach 260, 4010 Basel Präsident: H. Stieger 079 217 01 29 Vizepräsidentin: B. Bisig 061 321 31 48 Sekretariat: E. Oberer 061 313 39 50 Kassier: H. Mohler 061 261 36 19 Mitgliederdienst: R. Frey 061 421 12 80 Freidenker-Union Basel Postfach 4471, 4002 Basel Präsident: G. Rudolf 061 601 03 43 Infos/Mitgliederdienst: 061 601 03 23 Postkonto: 40-4402-5 Zürich Freidenker Zürich Postfach 3353, 8021 Zürich Präsident: H. Rutishauser Tel. und Fax 044 463 16 55 Mitgliederdienst: M. Dobler 044 341 38 57 Bern Freidenker Bern, Postfach 831 3550 Langnau d.aellig@bluewin.ch Präsident: D. Aellig 079 449 54 45 FREIDENKER - BIBLIOTHEK Zürich, im Sozialarchiv Stadelhoferstr. 12 (Nähe Bellevue) Bücherausgabe: Mo. - Fr. 10–20 Uhr Sa. 10–13 und 14–16 Uhr Auskunft: 044 251 80 66 Genf Libre Pensée de Genève 27 ch. des quoattes, 1285 Avusy Prés: J.P. Bouquet 022 756 40 498 Grenchen Freidenker Grenchen und Umgebung, Postfach 418, 2540 Grenchen Präsident: S. Mauerhofer 076 388 46 39 info@freidenker-grenchen.ch Mitgliederdienst/ Lotti Höneisen Krankenbesuche: 076 53 99 301 FVS-Geschäftsstelle Mitglieder melden ihre Adressänderungen bitte an die Sektionen. Zuschriften an den Vorstand, AboMutationen, Auskünfte, Materialbestellungen an: Freidenker-Vereinigung der Schweiz FVS, Geschäftsstelle Postfach CH-3001 Bern Tel. 031 371 65 67 Fax 031 371 65 68 info@frei-denken.ch Postkonto: 84-4452-6 Adressänderungen an: Postfach 217 CH-2545 Selzach Luzern/Innerschweiz Kontakt: B. Greter 041 420 45 60 Mittelland Freidenker Mittelland Postfach 56, 4628 Wolfwil Präsident: H. Haldimann 062 926 16 33 Schaffhausen Freidenker Schaffhausen Postfach 69, 8213 Neunkirch Kontakt: R. Imholz 079 751 41 38 Impressum Redaktion Reta Caspar, c/o H. 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