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(file: @@frei-denken200804pdf.pdf@@)93. Jahrgang I Nr. 4 I April 2008 Am 12. April 1908 begann der Zusammenschluss der schweizer FreidenkerInnen. Das diesjährige Jubiläum soll Anlass zur Rückschau auf die Geschichte der Vereinigung sein, aber auch zu Analyse und Ausblick. FreidenkerInnen sehen sich als stolze ErbInnen der Aufklärung. Sie haben erlebt und bewiesen, dass der «Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit» möglich ist. Dass dieser auch ein stetes Ringen um verantwortungsvolles, situatives Entscheiden und Handeln bedeutet, können wir seit 1915 in vielen Beiträgen in der Zeitschrift der Vereinigung nachlesen. Giordano Bruno Denkmal, Berlin 2008 100 Jahre FVS – und immer noch ein weiter Weg Auf gesellschaftlicher Ebene war das Wirken der Freidenker ein steter Tropfen auf einen harten Stein – aber er war stetig, und er galt dem liberalen Ziel der Trennung von Staat und Kirche und dem humanistischen Ziel einer friedlichen, gerechteren Weltordnung. Die Laizisierung verlief in der Schweiz mit seltsamen Widersprüchen. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren FreidenkerInnen und ihre Anliegen massiver Repression ausgesetzt. In den 60er und 70er Jahren war die persönliche Freiheit im Privaten hoch im Kurs und eigenständige, spezifische Befreiungsbewegungen entstanden – parallel dazu hat sich aber das Staatskirchenrecht hierzulande etabliert und haben sich die Landeskirchen ihre Pfründe gesichert. Die Kirchenaustritte nahmen insbesondere in den letzten 20 Jahren stetig zu, gleichzeitig wurde die Kirchensteuer – auch für juristische Personen – demokratisch legitimiert und wurde 1980 eine eidgenössische Initiative zur Trennung von Staat und Kirche mit 79% Nein-Stimmen verworfen. Eine wichtige Rolle in dieser Entwicklung hat die Sozialdemokratie gespielt. Während der Sozialismus eine eigene, sozialistische Freidenkerbewegung hervorbrachte, haben sich bei den Sozialdemokraten freidenkende und auch religiöse Menschen zusammengetan. In den Parteiprogrammen der schweizer SP zeigt sich, dass diese 1870 noch «entschieden für die Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche» eintrat. Auch 1904 wurden diese Anliegen vertreten. 1920 war die SP nur noch für «den Ausschluss des Religionsunterrichtes aus der Schule». Von 1935 bis 1982 erschienen die Begriffe «Religion» und «Kirche» nicht mehr im Parteiprogramm. Seither wird die Kirche neben anderen > S. 4 > Pagina 2 «No alle imposte di culto – anche se mimetizzate.» Guido Bernasconi > Seite 4 «Religiöse Gefühle dürfen nicht unter Denkmalschutz gestellt werden.» Michael Schmidt-Salomon > Seite 5 «Der freie Wille ist keine Voraussetzung für moralisch richtiges Handeln.» Franz M. Wuketits > Seite 7 «Religionsunterricht wirkt etwa so integrierend wie der Bau von Kirchen und Moscheen.» Reta Caspar 2 libero pensiero. 4/2008 No alle imposte di culto – anche se mimetizzate Guido Bernasconi La garanzia della libertà religiosa (e della libertà dalla religione!) è entrata nella Costituzione federale solo nel 1874, allorché i rappresentanti alle Camere Federali ritennero necessario colmare la lacuna lasciata nella carta fondamentale nel 1848 dai loro incauti predecessori. Di fatto, la revisione del 1874 rifletteva una concezione decisamente laicista della politica, delle istituzioni e dell'amministrazione dello Stato, rivelando «l'ispirazione anticlericale del suo liberalismo o, per essere forse più precisi, l'ispirazione liberale del suo anticlericalismo» (cfr. W. Rappard, la Costituzione federale svizzera, 1948). Proclamato il principio della libertà di opinione e di fede, se ne sono ribadite, talora in modo pleonastico, le implicazioni: a scanso d'equivoci. Lo si deduce dall'attenta lettura degli articoli 4, 27, 49, 50, 51, 52, 54, 58 di quella Costituzione, il cui spirito è stato tradotto in lettera più succinta nel testo scaturito dall'ultima recente revisione. Se è dunque vero che il nuovo testo conserva il succo di quello vecchio, liberandolo solo dalle ridondanze che, per il gusto di oggi, sono ritenute stilisticamente ineleganti, non si può fingere di ignorare le ragioni storiche dei vecchi dettati. Il vecchio art. 49, oggi rifuso con il coevo art. 27 nel nuovo articolo 15, acquisiva un chiaro senso allorché lo si coniugava con l'art. 50 che attribuiva alla Confederazione ed ai Cantoni il dovere di prendere le misure convenienti per il mantenimento dell'ordine pubblico e della pace tra i membri delle diverse associazioni religiose, non meno che contro le invasioni delle autorità ecclesiastiche nei diritti dei cittadini e dello Stato. È altamente significativo che i costituenti del 1874, proclamando il diritto alla libertà di coscienza e di credenza, avessero fornito all'ente pubblico una base legale perché, all'occasione, si potessero prendere provvedimenti atti a garantire quel diritto. Del pari significativa è l'indicazione dei potenziali infrattori: le autorità ecclesiastiche la cui invadenza missionaria era, giustamente, data per scontata! Il quadro normativo era chiaro, forse allora più di oggi, ancorché nella vita pratica non fosse sempre agevole arginare gli sconfinamenti clericali. In effetti, i pubblici poteri sono stati spesso arrendevoli rispetto alle organizzazioni clericali e talora persino conniventi, in quanto inquinati da gente ossequiosa nei confronti della Chiesa. Ma, in generale, si può dire che la giurisprudenza su questa «delicata» materia è quasi sempre stata conforme al principio della laicità dello Stato: sia quando le cause sono state risolte dalle autorità giudiziarie cantonali, sia quando sono state decise dal Tribunale Federale. Tra le più frequenti ragioni di contenzioso giudiziario vi sono le esenzioni dal pagamento di tasse di culto. Ben lo esplicitava l'art. 49 al suo sesto capoverso: «Nessuno è tenuto a pagare aggravi imposti a causa propria e particolare dell'esercizio del culto di una associazione religiosa alla quale non appartiene.» La cosa, che dovrebbe essere ovvia, non era pacifica a quell'epoca: proprio per la promiscuità esistente tra potere civile e potere religioso, segnatamente a livello locale, tra Comuni e Parrocchie. E, a riprova del fatto che le questioni relative alla libertà di pensiero non sono «datate», ma mantengono la loro attualità, ancor oggi vi sono coloro che propugnano la collaborazione fra Stato e Chiesa, in nome di una supposta complementarità tra l'una e l'altro. A fungere da cavallo di Troia nella questione delle imposte di culto c'è la «congrua», la quale, ancora in troppi Comuni, è la somma che dal pubblico erario passa alle casse parrocchiali quale fondo integrativo (considerata la scarsa disponibilità dei paolotti a sciogliere spontaneamente i cordoni della borsa). Dando del denaro al parroco, il Comune svolge il compito di esattore per conto della locale comunità clericale: in altre parole funge da sagrestano questuante! Va da sé, come correttezza vorrebbe, che al pagamento della congrua fossero chiamati solo i contribuenti che fanno parte dell'organizzazione religiosa beneficiaria. Il fatto è che, di norma, il Comune non si preoccupa di verificare la situazione dei cittadini in ciò che attiene alle opzioni confessionali. Ma è altrettanto vero che, sempre di norma, l'Autorità comunale non formula obiezioni alle richieste di esenzione che le vengono inoltrate da persone areligiose. In qualche caso (raro e perciò degno di menzione) il Municipio si impunta, non ammettendo comportamenti … difformi. Emblematico è il caso del Comune di Morbio Superiore, il cui Municipio ha negato ad un cittadino contribuente il diritto all'esenzione dal pagamento della quota di congrua che finora gli è addebitata. Il Comune, per mezzo del suo legale, si è mosso su due direttrici. Da un lato, con un'arroganza pari solo all'ignoranza della materia, ha persino tentato di negare legittimazione ricorsale al cittadino in questione, essendo suscettibile di «eventuale accertamento» la sua effettiva «astensione confessionale». Il legale, tal Stefano Ferrari, non sa o finge di non sapere che l'adesione ad una organizzazione religiosa è facoltativa, così come lo è la permanenza nel suo seno. Chi se ne allontana non necessita di autorizzazione alcuna: come stabilito recentemente dal Tribunale Federale, basta una semplice dichiarazione con cui l'interessato attesta la propria estraneità dalla comunità dei fedeli. Delle sue intime convinzioni filosofiche, etiche, morali e politiche una persona non è tenuta a render conto ad altri che a se stesso! Sempre che lo ritenga opportuno, l'autorità ecclesiastica può formalizzare l'abbandono pronunciando una scomunica che, comunque, già si è perfezionata per automatismo. Che ciò avvenga è ininfluente! Per altro verso, il legale del Comune di Morbio Superiore ha voluto negare che la congrua sia da consi- 4/2008 frei denken. 3 Einladung zum 100. Geburtstag der FVS derare come un contributo alle «spese di culto»: in sostanza egli afferma che il prete non è pagato solo per il suo «ministero» e, tuttavia, spacciandolo per una sorta di animatore sociale, ne magnifica quelle prestazioni di «assistente spirituale» che sono specifiche, appunto, della funzione sacerdotale. Al di là di ciò, l'avvocato Ferrari dovrebbe sapere che, per costante giurisprudenza, «sono da considerarsi quali imposte di culto vere e proprie: le imposte prelevate per provvedere allo stipendio del parroco e dei suoi dipendenti; le imposte prelevate per sopperire alle spese di costruzione e manutenzione di una chiesa appartenente ad una comunità religiosa, ecc.» In altre parole, sono spese di culto quelle che servono al sostentamento del sacerdote e dei suoi accoliti, così come quelle di carattere logistico, che consentono alla Chiesa di essere «assemblea comunitaria di fedeli». Inoltre non si può negare il carattere confessionale di tutte quelle manifestazioni, anche quelle «extra muros» – secondo l'avvocato Ferraridi cui il parroco si fa promotore a fini propagandistici, proselitistici, promozionali nell'ambito della sua pastorale missione evangelica. Ragion per cui, anche ammesso, per denigrata ipotesi, che il parroco creda di prestare servizi socialmente utili, a beneficio anche di chi non fa parte del suo gregge, appare a dir poco sconveniente ch'egli pretenda presentare la fattura per prestazioni caritatevolmente pelose, non richieste e non gradite. Ma, com'è noto, alle mosche cocchiere della coscienza altrui ciò che non manca è la spudoratezza! Samstag 12. April 2008, Hotel Aarhof, Olten Programm 10-12 Uhr Delegiertenversammlung 12-14 Uhr Mittagessen 14-16.30 Uhr Festansprachen, anschliessend Apéro Gastreferat von Andreas Blum: «Selbstbestimmt leben und sterben.» Anmeldungen sind noch möglich bis Freitag, 4. April 2008 Tel. 031 371 65 67 (Beantworter) oder info@frei-denken.ch Ein Geschenk für 14-Jährige Der Humanistische Verband Deutschlands gibt seit einigen Jahren den 14 Jahre jungen Menschen anlässlich einer «Jugendfeier» ein Buch mit in diesen Lebensabschnitt zwischen Kindheit und Erwachsensein. Die FVS bietet keine Jugendfeiern an, ermuntert aber alle Familien, ihren Kindern gerade in der Adoleszenz, die von vielen ambivalenten Gefühlen begleitet ist, ihre Wertschätzung auszudrücken. Gerne unterstützen wir dies mit einem Exemplar von «Zwischen micht mehr und noch nicht», einem Lesebuch mit 48 Beiträgen von ganz unterschiedlichen AutorInnen. Bitte melden Sie uns Ihr Kind des Jahrgangs 1994, damit wir dem jungen Mann oder der jungen Frau ein Exemplar des Buches überreichen können. FVS-Geschäftsstelle Tel. 031 371 65 67 (Beantworter) oder info@frei-denken.ch. Freidenker-Bibliothek Immer wieder bieten uns ältere Mitglieder ihre Privatbibliothek an. Leider ist der Platz in der einzigen verbleibenden FreidenkerBibliothek (im Freidenkerhaus in Bern, Zugang auf Voranmeldung 031 372 56 03) beschränkt. Wir können nur Bücher annehmen, welche direkt mit dem Freidenkertum oder mit Religionskritik im Zusammenhang stehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir allgemeine Literatur und wissenschaftliche Bücher, auch solche, die allenfalls von historischem Wert sind, nicht annehmen können. Setzen Sie sich dafür mit einem Antiquariat in Verbindung. Freidenker-Archiv Die Geschäftsstelle hat das Archiv in Bern geordnet, und Mitglieder aus Zürich haben im Sozialarchiv die dort vorhandenen Freidenker-Akten erfasst. Alle bekannten Aktenbestände sind nun in einer elektronischen Datei zusammengestellt. Leider sind aus den ersten Jahren der Vereinigung fast keine Dokumente vorhanden . Ab der Erstausgabe1915 ist der FREIDENKER lückenlos und erst ab 1920 sind Protokolle aller Organe archiviert. Die Sektionen wurden gebeten, der Geschäftsstelle Art und Standort der vorhandenen Akten zu melden. Mitglieder, die privat irgendwelche Akten der FVS oder Zeitungsartikel über die FVS besitzen, sind freundlich gebeten, diese ebenfalls zu melden. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass wir aus Platzgründen nur archivieren, was direkt mit der Freidenker-Vereinigung zu tun hat. Die historischen Institute der Schweiz wurden auf das Jubiläumsjahr und das Archiv aufmerksam gemacht. 4 frei denken. 4/2008 Religionskritik Angriff auf das kleine Ferkel gescheitert (hpd) Nach einer einstündigen Anhörung von Autor, Illustrator und Verleger hat die deutsche Bundesprüfstelle entschieden, dass das religionskritische Kinderbuch «Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel» nicht als jugendgefährdend anzusehen sei. Mit der Entscheidung wurde der Fortsetzung von Seite 1 Indizierungsantrag des Bundesfamilienministeriums zurückgewiesen, das unterstellt hatte, das Buch sei «geeignet, Kinder und Jugendliche sozial-ethisch zu desorientieren». Offenbar hat es sich ausgezahlt, dass die Autoren in einer 68-seitigen Verteidigungsschrift den aufkläre- rischen Charakter des Buches detailliert dargelegt hatten. «Alles andere als ein Freispruch wäre ein Skandal gewesen!», sagte der Autor Michael Schmidt-Salomon nach der Urteilsverkündung. «Eine offene Gesell- schaft kann es sich nicht leisten, religiöse Gefühle unter Denkmal-Schutz zu stellen.» friedenspolitischen Akteuren der neutralen Schweiz genannt. Weil sie ihre sozialen Utopien in der Politik nicht wie gewünscht umsetzen konnten, wurde für die SP die Kirche zum letzten Hort des Sozialen angesichts des Siegeszuges des Kapitalismus. Indem sie insbesondere der reformierten Kirche die Stange hielt, ermöglichte sie beiden Landeskirchen bis heute überproportional hohe finanzielle Ressourcen: nicht nur aus Kirchensteuern von Privaten, sondern auch – vom Bundesgericht bis heute geschützt – von juristischen Personen und darüber hinaus vielerorts auch aus allgemeinen Steuermitteln. Dass die FVS von den vielen Kirchenaustretenden nur eine verschwindende Minderheit als Mitglieder gewinnen konnte, hat mehrere Gründe: In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war der soziale Druck auf Menschen, die aus der Kirche austraten hoch. Staatsangestellte und Menschen auf dem Land waren dieser Kontrolle besonders stark ausgesetzt. Nur wenige trauten sich, auszutreten. Wer es wagte, war froh, dass es eine Organisation gab, in der sich Gleichgesinnte unterstützten. In den letzten 50 Jahren hat der soziale Druck allmählich abgenommen, wurde der Kirchenaustritt für fast jede/n möglich, und die oft individualistischen FreidenkerInnen hatten kaum Bedarf sich zu organisieren. Gleichzeitig haben die rasante gesellschaftliche Entwicklung und schliesslich der Zusammenbruch der grossen Utopie des Kommunismus jene Menschen, die lieber Antworten als Fragen haben, in den Schoss von neuen religiösen Bewegungen getrieben. Grenzen der staatlichen Neutralität Ebenso wie die formale, rechtliche Gleichstellung der Frau keine automatische Umsetzung der angestrebten Ziele zu leisten vermochte, wird auch die formale Trennung von Staat und Kirche die Menschen nicht vor der faktischen Indoktrination und Machtausübung im Namen der Religion schützen. In jedem Menschenleben muss der Ausgang aus der Unmündigkeit individuell vollzogen werden. Alle Menschen müssen persönlich lernen, ihren Verstand zu gebrauchen, müssen sich ihrer Emotionalität und Spiritualität bewusst werden, um selbstständige und verantwortungsvolle Mitglieder der Gesellschaft zu werden. Die Einführung der Volksschule war ein aufklärerisches, emanzipatorisches Projekt. Weltweit hat sich Bildung als Voraussetzung für freies Denken und die Überwindung von schädlichen Traditionen bewährt. Indem wir innerhalb der Schule Religionsunterricht dulden und religiös begründete Ausnahmen zulassen, überlassen wir Kinder den kulturellen Bräuchen ihrer Eltern anstatt sie in der frei- en Entwicklung zu unterstützen. Aufgabe eines aufgeklärten, den Menschenrechten verpflichteten Staates muss es aber sein, in der Schule die noch Unmündigen zur Mündigkeit zu befähigen. Grenzen von Toleranz und Respekt Weil es immer Menschen geben wird, welche die Unmündigkeit vorziehen, werden bevormundende Religionen nicht einfach verschwinden. Deshalb braucht es klare Grenzen der Toleranz: Geduldet können nur religiöse Gemeinschaften und Praktiken werden, welche die Menschenrechte respektieren. Geduldet wird ansonsten jeglicher Glaubensinhalt, von der christlichen Dreifaltigkeit bis zum Spaghettimonster. Respekt wird jedem einzelnen Menschen entgegengebracht, auch wenn er einen noch so abstrusen Glauben vertritt. Nicht respektiert werden hingegen die Glaubensinhalte und Lehren selbst. Sie müssen sich wie jedes andere menschliche Gedankengebilde der öffentlichen Kritik stellen – bis hin zur Karikatur. Auf die behaupteten Empfindlichkeiten der diversen «Götter» kann keine Rücksicht ge> S. 5 nommen werden. Laizität reicht nicht Das Kernthema der FVS, die Trennung von Staat und Kirche, ist auch im 21. Jahrhundert unverändert aktuell. Angesichts der weltweiten religiösen Rhetorik und der sich dadurch verschärfenden Konflikte ist die Trennung von Staat und Religion eine Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in einer globalisierten Welt. Eine rein formale Trennung von Staat und Religion reicht dazu aber nicht aus. Das Beispiel USA zeigt klar, dass eine formale Trennung eine religiös begründete Staatsführung nicht verhindert. Der Staat muss also künftig nicht einfach religiös neutral sein, sondern Position beziehen gegen religiöse Lehren, die dem Zusammenleben der Menschen auf diesem Planeten schaden. 4/2008 frei denken. 5 Fortsetzung von Seite 4 Globaler Wertekanon Die Staaten der Weltgemeinschaft müssen sich auf einen Wertekanon einigen, der rational begründbar ist. Neben den Menschenrechten müssen auch Menschenpflichten statuiert werden. Letztere müssen jedoch auf das unabdingbare Minimum beschränkt werden, damit wir die Freiheit des Menschen nicht unnötig limitieren. Leben ohne Dogma: «Ich bin konfessionsfrei!» Weltweit nimmt die Einflussnahme von Kirchen und anderen religiös begründeten und motivierten Gruppierungen auf die Politik zu. Auch in der Schweiz wird mit neuen Institutionen wie z.B. dem «Rat der Religionen» versucht, den Einfluss des Religiösen auf die Tagespolitik und auf die Regierung zu festigen. In der öffentlichen Debatte beanspruchen Kirchenvertreter insbesondere der Landeskirchen die Definitionsmacht in ethischen Fragen. Die weltweiten Spannungen zeigen allerdings, dass die organisierte Religion zumeist selbst ein wesentlicher Teil jener Probleme ist, die sie zu lindern vorgibt. Die klare Trennung von Staat und Kirchen ist unabdingbar für eine friedliche, demokratische Gesellschaftsordnung. Die FVS hat eine Internetkampagne gestartet, bei der sich Konfessionsfreie öffentlich zur Konfessionsfreiheit bekennen können. Wer keine Möglichkeit hat sich dort selber einzutragen, kann dies mit untenstehendem Talon tun. -------------------------------------- Internetkampagne ------------------------------------------- Was kann man von mir erwarten? In erster Linie, dass ich der Gesellschaft in der ich lebe nicht schade, sondern einen – demokratisch zu definierenden – Mindestbeitrag dazu leiste, dass die folgenden Generationen wenigstens die gleiche Chance haben, so gesund aufzuwachsen wie ich selbst. In diesen demokratischen Diskurs müssen sich alle – auch religiöse – Menschen einbringen, aber nur rationale Begründungen können allgemeine Geltung erlangen. Ja, ich mache mit: Bitte tragt mich ein auf www.konfessionsfrei.ch! Name ...................................................... Vorname ........................................................ Jahrgang ............................ Beruf ................................................................................... Postleitzahl ........................ Ort ........................................................................................ Datum ............................ Unterschrift .......................................................................... Ich bin konfessionsfrei weil: ............................................................................................. .............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................. Einsenden an: Freidenker-Vereinigung der Schweiz, Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern Literaturtipp Evolution einer Illusion Was, wenn wir keinen freien Willen haben, wir in einer Illusion befangen sind? Franz M. Wuketits meint, dass unser Verhaltens einerseits auf der Evolution unserer Gattung basiert, dem Überleben und sich Fortpflanzen dient. Kulturen stellen nur Verfeinerungen dieser Evolutionsstrategien dar. Dazu kommen individuelle Erfahrungen, Prägungen, Wünsche, Hoffnungen, Ängste – unsere persönliche Biografie. Entscheidungen treffen wir auf der Basis dieser stammes- und individualgeschichtlichen Faktoren. Der Mensch unterscheidet sich von anderen Organismen auf diesem Planeten durch einen Erklärungsnotstand. Wir nehmen die Dinge nicht einfach hin, sondern denken darüber nach und versuchen, sie uns in theoretischen Entwürfen zu erklären. Tiere hingegen lernen zwar auch, dass etwas unter bestimmten Umständen so und so passiert, aber sie reflektieren nicht im Nachhinein darüber, warum etwas wie geschehen ist. Manche Phänomene waren für Steinzeitmenschen nicht zu erklären. Zum Beispiel Blitz und Donner. Sie haben es trotzdem versucht und ihr Bedürfnis nach Erklärungen mit Hilfskonstrukten – «Göttern» – befriedigt. Erklärungen müssen für uns Menschen also nicht zutreffend sein, sondern nur zufrieden stellend. Unser Ge- Vertrauen in die Kraft der Aufklärung Ansonsten sollten wir FreidenkerInnen weiter auf die Kraft der Aufklärung und die Überlegenheit einer diesseitigen, humanistischen Philosophie vertrauen. Zurücklehnen können wir uns dabei nicht, denn das Projekt «Aufklärung und Humanismus» muss weiter entwickelt werden. Die Zeiten sind günstig: Wenn es gelingt, einen – in der Welt begründeten und der Welt zugewandten – Humanismus in den öffentlichen Diskurs einzubringen, können die zahlreichen Menschen, die sich von den verschiedensten Religionen befreit haben, hoffentlich für das Projekt «Aufklärung und Humanismus» gewonnen werden. hirn erlaubt uns Illusionen. Es ist nicht dazu geschaffen, die absolute Wahrheit über diese Welt – was immer das sein mag – zu erkennen, sondern dazu, seinem Träger ein Überleben darin zu ermöglichen. Auch mythologische Weltbilder liefern dem Einzelnen eine gewisse Befriedigung oder Beruhigung: Wenn man «weiss», dass Blitz und Donner von höheren Wesen auf die Erde geschickt werden, dann ist das ein in sich geschlossenes, kohärentes Weltbild, innerhalb dessen ein Mensch leben kann. Immanuel Kant hat den freien Willen als unabdingbare Voraussetzung für Sittlichkeit und moralisches Handeln betrachtet. Moral ist die Summe aller Regeln, die dazu dienen, eine Gesellschaft zu stabilisieren. Diese Regeln haben > S. 7 sich in unterschied- 6 frei denken. 4/2008 Giordano Bruno 1548-1600 Berlin Giordano-Bruno-Denkmal (hpd) Seit dem Tod des im süditalienischen Nola 1548 geborenen Gelehrten Giordano Bruno (eigentlich Filippo Bruno) auf dem Scheiterhaufen in Rom am 17. Februar 1600 stand die Auseinandersetzung mit dessen Leben und Werk unter zwei Vorzeichen: Auf der einen Seite das wissenschaftliche Interesse am Werk eines bedeutenden Philosophen und zeitlebens unbequeAlexander Polzin. Die sechs Meter grosse, kopfunter hängende Menschenfigur wurde aus einem einzigen Fichtenstamm herausgeschnitten und dann in Bronze gegossen. Die angedeutete Schraubbewegung zielt auf das Inbild des nackten, geschundenen Menschen mit überstreckten Füssen, Armen und Händen. Die sechs Finger an einer der beiden Hände bringt Bruno wurde nach sieben Kerkerjahren auf dem Scheiterhaufen der «Heiligen Inquisition» verbrannt. Sein Vergehen: Er hatte das kirchenamtlich vorgegebene Weltbild in einer bis dahin unerreichten Schärfe verworfen und das Dogma der Sonderstellung von Menschheit und Erde im Kosmos durch seine Theorie des «unendlichen Universums» und der «Vielheit der Welten» (Bruno spekulierte, die von der Erde sichtbaren Sterne seien Sonnen, die von möglicherweise bewohnten Planeten umkreist würden) in weit dramatischerem Masse entzaubert als Galilei, der nur wenige Jahre später in die Hände der Inquisition geriet. Brunos Methodik entsprach nicht der Herangehensweise der heutigen Naturwissenschaft und einige seiner mystischen Überlegungen lassen sich im Lichte moderner Erkenntnisse kaum noch nachvollziehen. Dennoch: Die Richtigkeit vieler seiner Überlegungen ist beeindruckend – nicht nur auf dem Gebiet der Kosmologie. In Brunos völlig unzeitgemässer Philosophie finden sich bereits Grundzüge einer nicht-dualistischen, naturalistischen Welterkenntnis, womit er zentrale Gedankengänge Spinozas vorwegnahm, die in der aktuellen Hirnforschung von grosser Bedeutung sind (vgl. etwa Antonio Damasios Buch «Der Spinoza-Effekt»). Darüber hinaus gibt es bei Bruno auch schon Überlegungen zur evolutionären Abstammungslehre und einer evolutionär-humanistischen Ethik, die auch die Rechte nichtmenschlicher Organismen mit einschliesst. Auch Brunos Beitrag zur Religionskritik ist zu würdigen. Kaum jemand hatte vor Bruno (und auch lange Zeit nach ihm) den Mut, Sätze zu formulieren, wie die folgenden: «Betet zu Gott, auf dass er, falls ihr noch keine Esel seid, Euch zu Eseln werden lasse!» «Toren in der Welt sind jene gewesen, die die Religion, die Zeremonien, das Gesetz, den Glauben, die Lebensordnung begründet haben; die grössten Esel der Welt, die jedes anderen Sinnes und Wissens bar und alles geselligen Lebens und geselliger Gesittung entbehrend in ständiger Pedanterie wandeln.» www.giordano-bruno-stiftung.de neuzeitlichen Kosmologen» (Schriftsteller Durs Grünbein in seiner Rede). Für Dr. Ernst Salcher, Vorstandmitglied der Giordano-Bruno-Stiftung, ist die Skulptur «kein Werk der ästhetischen Beiläufigkeit, sondern der gezielten Irritation. Sie stemmt sich mit Macht gegen den Strom der täglich an ihr vorbei hastenden Menschen, sie widersteht ihm, sie geht nicht auf in ihm … – weil sie mitteilen will: ‹Das alles ist lange her und man kann sich zu Recht men Denkers; auf der anderen Seite die Idealisierung Brunos als Vorkämpfer der Gedankenfreiheit. Zwar erklärten im Jahr 2000 der päpstliche Kulturrat und eine theologische Kommission die Hinrichtung Giordano Brunos für Unrecht, aber eine Rehabilitierung erfolgte nicht. Die Gegnerschaft der katholischen Kirche Giordano Bruno gegenüber besteht fort. Am Potsdamer Platz wurde im Februar ein Denkmal eingeweiht für den italienischen Philosophen. Geschaffen hat die Skulptur der Berliner Bildhauer den visionären Abweichler, den Theoretiker des Übermenschlichen ins Spiel. Der Brustansatz verweist auf die undogmatische Seite Brunos Naturphilosophie. Das Holz, das dem Entwurf zu Grunde liegt, ein Kohlenstoffmaterial, verwandelt sich mit all seiner Maserung in eine Kupfer-ZinnLegierung. «Damit haben wir, was wir brauchen: eine Rhetorik des Feuers, die diesem Mann gerecht wird, eine Ahnung von der Sprache der Alchemie und der Metamorphosen, die ihn als Pantheisten beflügelte. Bruno war gewiss der furchtloseste und aufrichtigste aller fragen, warum wir heute – an diesem zentralen Platz inmitten Europas – noch einmal ein Giordano BrunoDenkmal aufstellen›. Die Antwort ist einfach: Der Blick auf den Zustand unserer Welt und auf die unsäglich deprimierenden Nachrichten, die uns täglich erreichen, gibt uns die Antwort: Wir brauchen heute nötiger denn je Menschen, die das Recht auf Geistesfreiheit verteidigen und den Gebrauch der menschlichen Vernunft als den einzig richtigen Weg ansehen, um eine friedlichere, bessere und gerechtere Welt zu erreichen.» www.bruno-denkmal.de 4/2008 frei denken. 7 Fortsetzung von Seite 5 lichen Gesellschaften unter unterschiedlichen Umweltbedingungen entwickelt und ihnen bestimmte Vorteile gebracht – und damit auch den Individuen, die in diesen Gesellschaften leben und davon abhängig sind. Die Existenz eines freien Willens ist jedoch keine notwendige Voraussetzung für moralisch richtiges Handeln. Soziale Zwänge spielen eine wichtige Rolle: Nicht die Moral, sondern das Bedürfnis, in meiner Gesellschaft nicht zum Aussenseiter zu werden, bringt mich dazu, meine Versprechen einzulösen. Wir brauchen, um uns moralisch zu verhalten, weder den freien Willen, noch eherne Sittengesetze. Es genügen die sozialen Regulationsmechanismen unserer Gesellschaften. Wuketits Buch will informieren, unterhalten und zum Nachdenken anregen – und das gelingt ihm. rc Franz. M. Wuketits *1955 Der Biologe, Hochschuldozent und Wissenschaftspublizist ist Mitherausgeber der Publikation «Aufklärung und Kritik» der Gesellschaft für kritische Philosophie Nürnberg und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Giordano Bruno-Stif- WELTUNION DER FREIDENKER UNION MONDIALE DES LIBRES PENSEURS WORLD UNION OF FREETHINKERS Agenda Zentralvorstand 24. Mai, 16. August, 18. Oktober 2008, Bern 42. KONGRESS AM 10. / 11. MAI 2008 IN GENF Samstag, 10. Mai 2008, 14:30 - 18:00 Einführungsansprachen Vortrag von Narcisse Praz, Schriftsteller Sonntag, 11. Mai 2008, 10:00 - 13:00 DV 2008 Sa., 12. April 2008, Olten Generalversammlung der UMLP/WUF Diskussion und Verabschiedung von Resolutionen Alle FVS-Mitglieder sind zur Teilnahme eingeladen. Informationen / Anmeldung bis 15. April auf der FVS-Geschäftsstelle. Grosser Vorstand Sa., 22. Nov. 2008, Olten Basel – NWS Staat - Religion Keine Integration durch Religion! In Deutschland soll künftig im Religionsunterricht «Islam» angeboten werden. Dies ist eine logische Konsequenz der Tatsache, dass dort an staatlichen Schulen «Religion» gelehrt wird. len zum Abgrenzungs- und Ausgrenzungsmerkmal. Wir kennen das von alten Zeiten, als plötzlich im Religionsunterricht einige unserer MitschülerInnen den Unterricht verliessen, weil sie «anders» waren: sie gehörten einer anderen Konfession an… es gab einen katholischen und einen reformierten Gott. Säkularisierung und Laizisierung haben diese Frage gemildert, Konfession war lange Zeit kaum mehr ein Thema an den Schulen. Letzter Donnerstag im Monat 15:00 Donnerstag-Hock Rest. "Park", Flughafenstr. 31 Basel – Union Letzter Freitag im Monat 19:00 Freie Zusammenkunft Café "Spillmann", Eisengasse 1 Bern Montag, 14. April, 15:00 Seniorentreff im Freidenkerhaus, Weissensteinstr. 49b. 031 372 56 03 Kann Islamunterricht integrierend wirken? A priori ist das nicht auszuschliessen. In einem Kontext, wo verschiedene Glaubensbekenntnisse und auch der Humanistische Ethikunterricht an der Schule Pflichtwahlfach sind, kann Islamunterricht ebenso wie andere Lehren integrierend wirken – es kommt letztlich darauf an, wie gelehrt wird. Nachdem heute der Ruf nach gemeinsamen Werten in unserer Gesellschaft immer lauter wird, stellt sich aber die Frage, ob Religionsunterricht überhaupt integrierend wirkt. Montag, 21. April, 19:00 Freidenker-Stamm Thema: Glaube und Humor NEU: in der "Brasserie Bollwerk", Bollwerk 41, Bern Schaffhausen Jeden Samstag, 10:00-11:00 Freidenkerstamm Café des CoopCity Religionsfreier Werteunterricht Nur ein religionsfreier Werteunterricht, der Menschenrechte und -pflichten ins Zentrum stellt, kann ein gemeinsames Fundament für das Denken und Handeln bauen, das den demokratischen Diskurs ermöglicht – nicht nur für Kinder aus anderen Kulturräumen, sondern auch für Kinder aus unserem Kulturraum, die sich aus sozialen, wirtschaftlichen oder psychischen Gründen nicht integriert fühlen. Winterthur Mittwoch, 2. April, 19:30 Diskussionsforum Thema: "Evolution" Restaurant "Chässtube" Mittwoch, 7. Mai Tagesausflug ins Tessin Details bei H. Winkler Tel. 052 222 86 30, ab 19 Uhr. Franz M. Wuketits Der freie Wille. Die Evolution einer Illusion. Verlag Hirzel Stuttgart 2007 ISBN 3777615099 Weitere Buchempfehlung: Der Affe in uns. Warum die Kultur an unserer Natur zu scheitern droht. 2001 Kann Religionsunterricht integrierend wirken? FreidenkerInnen verneinen dies klar: Religionsunterricht wirkt etwa so integrierend wie der Bau von Kirchen und Moscheen. Mit einem bekenntnisgebundenen Religionsunterricht wird die Segregation in der Gesellschaft übernommen: Christen reden mit Christen, Muslime reden mit Muslimen… das macht Religion an den Schu- Zürich Montag, 21. April, 14:30 Freie Zusammenkunft Thema: "Begegnung mit dem Teufel. Erinnerungen an verschollene Ereignisse." Walter Kern liest aus seinem (unveröffentlichten) autobiografischen Politbericht. Anschliessend ca. 16:00 Vorstandssitzung Restaurant "Schweighof" 10 Thesen der FVS Die FVS hat zum Thema «Werteunterricht an der Volksschule» ein Thesenpapier verfasst – zu beziehen auf der Webseite oder auf der Geschäftsstelle. Reta Caspar Mittwoch, 7. Mai Tagesausflug ins Tessin mit den Winterthurer Freidenkern. Siehe oben. Freidenker-Vereinigung der Schweiz FVS Mitglied der Weltunion der Freidenker (WUF) und der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU) www.frei-denken.ch Kontakte für weltliche Feiern Basel: Freidenker Nordwestschweiz 061 321 31 48 Basel: Freidenker-Union 061 601 03 43 oder 061 601 03 23 Bern 079 449 54 45 oder 031 911 00 39 Grenchen und Umgebung 076 53 99 301 oder 032 645 38 54 Luzern und Innerschweiz 041 420 45 60 Mittelland 062 926 16 33 St. Gallen 052 337 22 66 Vaud/Waadt 026 660 46 78 ou 022 361 37 12 Winterthur und Thurgau 052 337 22 66 Zürich 044 463 16 55 Sollte unter der regionalen Nummer niemand zu erreichen sein, wenden Sie sich bitte an die FVS-Geschäftsstelle: 031 371 65 67 oder an 052 337 22 66 Basel Freidenker Nordwestschweiz Postfach 260, 4010 Basel basel-fvs@frei-denken.ch Präsident: H. Stieger 079 217 01 29 Vizepräs.: B. Bisig 061 321 31 48 Sekretariat: E. Oberer 061 313 39 50 Kassier: H. Mohler 061 261 36 19 Mitgliederdienst: R. Frey 061 421 12 80 Ticino Associazione Svizzera dei Liberi Pensatori (ASLP) Sezione Ticino CP 721 6902 Paradiso ticino@frei-denken.ch Presidente: R. Spielhofer 091 994 21 45 Vaud Ass. vaudoise de la Libre Pensée CP 5264 1002 Lausanne vaud@frei-denken.ch Président: Secrétariat: J.P. Ravay 022 361 94 00 026 660 46 78 Freidenker-Union Basel Postfach 4471, 4002 Basel basel-union@frei-denken.ch Präsident: G. Rudolf 061 601 03 43 Mitgliederdienst: 061 601 03 23 Bern Freidenker Bern Postfach 831 3550 Langnau bern@frei-denken.ch Präsident: D. Aellig 079 449 54 45 Winterthur Freidenker Winterthur Postfach 1806, 8401 Winterthur winterthur@frei-denken.ch Präsident: J.L. Caspar 052 337 22 66 Sekretariat: D. Dünki 052 222 98 94 Familiendienst: M.Ochsner 052 232 04 77 Genève Libre Pensée de Genève 27 ch. des quoattes 1285 Avusy genève@frei-denken.ch Président: J. P. Bouquet 022 756 40 498 Zürich Freidenker Zürich Postfach 3353, 8021 Zürich zuerich@frei-denken.ch Präs.: H. Rutishauser Tel/Fax 044 463 16 55 Mitgliederdienst: M. Dobler 044 341 38 57 Grenchen und Umgebung Freidenker Grenchen u. Umg. Postfach 418 2540 Grenchen grenchen@frei-denken.ch Adressänderungen an: Postfach 217 CH-2545 Selzach Präsident: S. Mauerhofer 076 388 46 39 Mitgliederdienst/ L. Höhneisen Krankenbesuche 076 53 99 301 Freidenker-Vereinigung der Schweiz FVS Geschäftsstelle Weissensteinstr. 49b Postfach CH-3001 Bern Tel. 031 371 65 67 Fax 031 371 65 68 info@frei-denken.ch Postkonto: 84-4452-6 Luzern/Innerschweiz luzern@frei-denken.ch Kontakt: B. Greter 041 420 45 60 Mittelland Freidenker Mittelland Postfach 56 4628 Wolfwil mittelland@frei-denken.ch Präsident: H. Haldimann 062 926 16 33 Impressum Redaktion Reta Caspar, c/o H. 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