FVS Regionalgruppe Zürich steht hinter dem heutigen Kantonsratsentscheid
Folgende Medienmitteilung hat die FVS heute zur Debatte im Zürcher Kantonsrat zur Initiative Selbstbestimmung am Lebensende auch in Heimen verschickt
An der heutigen Zürcher Kantonsratssitzung wurde ein Gegenvorschlag zur Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Heimen» den Stimmberechtigten zur Annahme und gleichzeitig die Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen. Der Kantonsrat setzt ein positives Zeichen für alle Betroffenen und korrigiert seinen Fehlentscheid von 2020.
Alle Menschen haben ein Recht auf Selbstbestimmung - ein Recht, das in privaten Alters- und Pflegeheimen bislang nicht konsequent umgesetzt wird. Dort kann Sterbehilfe untersagt werden, selbst wenn sich eine Bewohnerin oder ein Bewohner dafür entscheidet. Dies war der Entscheid des Kantonsrates von 2022, der mit nur einer Stimme mehr beschlossen wurde. Die Initiative fordert ein Ende dieser diskriminierenden Praxis.
“Für uns war es schon immer klar, dass dieser Fehlentscheid korrigiert werden muss. Es darf nicht sein, dass religiöse Vorstellungen die persönlichen Rechte der Betroffenen übersteuern kann. Mit dem heutigen Entscheid bestätigt der Kantonsrat unsere Sicht und stellt der Initiative einen ehrlichen Gegenvorschlag gegenüber, hinter dem wir stehen können”, sagt Sonja Stocker, Leiterin der Regionalgruppe Zürich der FVS.
Die FVS hat sich jüngst auch in den Kanton St. Gallen und Solothurn für ein umfassendes Rechte auf Selbstbestimmung am Lebensende eingesetzt und wird ihr Engagement auch in einem allfälligen Zürcher Abstimmungskampf weiterführen.