FVS Regionalgruppe Zürich begrüsst heutigen Zürcher Kantonsratsentscheid

An der heutigen Kantonsratssitzung wurde ein Gegenvorschlag zur Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Heimen» beschlossen. Zwar stellt dies eine für die Regionalgruppe Zürich der Freidenker-Vereinigung der Schweiz positive Kehrtwende in der Thematik dar, geht aber nicht weit genug. Sie stellt sich weiterhin hinter die Initiative.

Alle Menschen haben ein Recht auf Selbstbestimmung - ein Recht, das in privaten Alters- und Pflegeheimen bislang nicht konsequent umgesetzt wird. Dort kann Sterbehilfe untersagt werden, selbst wenn sich eine Bewohnerin oder ein Bewohner dafür entscheidet. Die Initiative fordert ein Ende dieser diskriminierenden Praxis.

„Aufgeklärte Selbstbestimmung von Geburt bis Lebensende ist ein zentrales Anliegen unserer Vereinigung. Es freut uns, dass der Kantonsrat diese Werte in seinem heute beschlossenen Gegenvorschlag anerkennt”, sagt Sonja Stocker, Leiterin der Regionalgruppe Zürich der FVS. „Aber dieses Recht muss auch in der Psychiatrie eingefordert werden können und das garantiert nur die Volksinitiative“, so Stocker weiter.

Die FVS hat sich jüngst auch in den Kanton St. Gallen und Solothurn für ein Umfassendes Rechte auf Selbstbestimmung am Lebensende eingesetzt und wird ihr Engagement auch im Zürcher Abstimmungskampf weiterführen,falls es zu einer Urnenabstimmung kommen sollte.

Hier das Votum von Freidenker, GS-Angestellter und Kantonsrat Rafael Mörgeli:

 

Kantonale VI zur Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheime