Freidenker pochen auf ein selbstbestimmtes Lebensende in St. Gallen
In St. Gallen wird das Gesundheitsgesetz einer Totalrevision unterzogen. Was dabei aus Sicht der Freidenker-Vereinigung Schweiz (FVS) fehlt, ist ein zentrales Grundrecht: das Recht von Patientinnen und Patienten auf ein selbstbestimmtes Lebensende. Genau dieses fordert die FVS nun in ihrer Vernehmlassungsantwort ein.
Die FVS kritisiert, dass die Vorlage zwar erstmals einen eigenen Abschnitt zur Sterbehilfe vorsieht, das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben jedoch ausdrücklich ausklammert. Damit bleibe ein wesentlicher Teil der persönlichen Freiheit und Menschenwürde unberücksichtigt. Ein frei gewählter Tod beziehungsweise ein möglichst selbstbestimmtes Sterben ist gemäss FVS jedoch ein integraler Bestandteil eines liberalen und humanistischen Werteverständnisses.
Aus Sicht der Freidenker wäre gerade die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes der richtige Zeitpunkt, um die Rechte von Patientinnen und Patienten auch am Lebensende zu stärken. Konkret fordert die FVS eine gesetzliche Duldungsverpflichtung für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie weitere stationäre Pflegeeinrichtungen. Diese sollen die Durchführung eines von Betroffenen gewünschten assistierten Suizids durch externe Drittpersonen ermöglichen müssen.
Die Forderung trägt auch gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Menschen ohne Religionszugehörigkeit stellen gemäss aktuellen Zahlen des Bundesamts für Statistik inzwischen die grösste weltanschauliche Gruppe in der Schweiz. Im Kanton St. Gallen machen sie rund ein Viertel der Bevölkerung aus. Ein staatliches Gesundheitsgesetz muss dieser pluralistischen Realität gerecht werden und darf keine weltanschaulichen oder religiösen Wertvorstellungen privilegieren.
„Nur wenn alle Betroffenen – unabhängig von Wohnort oder Institution – ihr Lebensende selbstbestimmt gestalten können, werden die Rechte der Patientinnen und Patienten konsequent gewahrt“, hält Valentin Abgottspon, Präsident der FVS, fest. Die Freidenker rufen den Kanton St. Gallen dazu auf, die Vorlage entsprechend zu ergänzen und ein klares Bekenntnis zur Selbstbestimmung am Lebensende abzugeben.
Es ist nicht die erste Intervention der FVS für die Rechte der Patientinnen und Patienten, so haben sich die Freidenker bereits in den Kantonen Wallis, Solothurn und Zürich an Vernehmlassungen beteiligt und haben Kampagnen lanciert. “Die Bevölkerung steht in dieser Sache hinter uns, das haben wir im Kanton Wallis bewiesen und auch im Kanton Zürich wird die von uns unterstützte Volksinitiative “Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen” angenommen werden”, ist Valentin Abgottspon überzeugt.
Die verschickte Vernehmlassungsantwort der FVS finden Sie hier: