FVS fordert Abschaffung der Tanzverbote im Kanton Luzern

Vernehmlassung zum Gesetz über öffentliche Ruhetage: Freidenker-Vereinigung Zentralschweiz fordert Anpassungen im Sinne der säkularen Gesellschaft

Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) mit ihrer Regionalgruppe Zentralschweiz nimmt in einer Vernehmlassungsantwort Stellung zur laufenden Totalrevision des Luzerner Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage (RLG). Seit Jahrzehnten setzt sich die FVS für eine klare Trennung von Staat und Religion ein – insbesondere im Sinne der stetig wachsenden Zahl religionsfreier Menschen in der Schweiz und im Kanton Luzern.

Bild: Emanuel Ammon/Aura (zentralplus)

«Tanz- und Veranstaltungsverbote wegen so genannten hohen religiösen Feiertagen sind nicht mehr zeitgemäss», findet Valentin Abgottspon, Co-Präsident der FVS. «Diese Einschränkungen passen nicht mehr ins 21. Jahrhundert.»

Gemäss dem Bundesamt für Statistik ist die Gruppe der Konfessionslosen seit 2022 die grösste weltanschauliche Bevölkerungsgruppe der Schweiz. Im Kanton Luzern stellen sie bereits heute die zweitgrösste Gruppe – mit weiter wachsendem Anteil. Prognosen zufolge werden sie ab 2032 die Anzahl der Mitglieder der katholischen und reformierten Kirche zusammen übersteigen.

Verfassungsmässig garantierte Freiheit – auch an Feiertagen

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist in der Bundesverfassung (Art. 15) sowie in der Luzerner Kantonsverfassung (§10) garantiert. Niemand darf zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen oder in seinem alltäglichen Leben durch religiöse Vorschriften beschränkt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint das geltende Tanz- und Veranstaltungsverbot an sogenannten hohen Feiertagen nicht mehr zeitgemäss.

Die FVS Zentralschweiz begrüsst daher die vorgeschlagene ersatzlose Streichung von §25 Abs. 3 RLG. Die Möglichkeit, am Vorabend von Feiertagen gastgewerbliche Angebote zu nutzen oder Freizeitaktivitäten wie das Tanzen wahrzunehmen, soll allen offenstehen – unabhängig von religiösen Kalendern.

Unterscheidung von Feiertagen nicht mehr zeitgemäss

Auch die gesetzliche Differenzierung zwischen «hohen Feiertagen» und übrigen Ruhetagen entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Die geltenden Bestimmungen zum allgemeinen Schutz der Ruhezeiten reichen aus, um die ungestörte Ausübung religiöser Rituale zu gewährleisten. Eine spezielle Bevorzugung einzelner religiöser Feiertage ist nicht mehr sachlich begründbar. Die FVS fordert deshalb die Streichung von §2 sowie §§10–13 RLG. Valentin Abgottspon, Co-Präsident der FVS und Unterzeichnender der Vernehmlassungsantwort fügt hinzu: «Die Ausübung religiöser Rituale gehört in einen möglichst privaten Rahmen und bleibt weiterhin geschützt. Sonderregeln für bestimmte religiöse Gemeinschaften sind unnötig und stellen sogar eine Diskriminierung aller anderen Gruppen dar. Das trifft und betrifft also Menschen mit einem anderen religiösen Glauben aber eben auch ganz besonders Menschen mit einer explizit nicht-religiösen Weltanschauung.»

Für eine zeitgemässe, faire und säkulare Gesetzgebung

Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz setzt sich für eine faire und säkulare Gesetzgebung ein, die niemandem religiöse Normen aufzwingt und gleichzeitig die individuelle Glaubensfreiheit respektiert. Die vorgeschlagenen Anpassungen sind ein Schritt in die richtige Richtung – hin zu einer Gesellschaft, in welcher für alle Weltanschauungen Gleichberechtigung herrscht.

Die Vernehmlassungsantwort finden Sie hier