Schottland will Blasphemieverbot abschaffen, Schweiz sollte folgen

Am 24. April 2020 hat die schottische Regierung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der das Blasphemieverbot aufheben soll. Hierzulande ist Blasphemie nach wie vor strafbar - doch die Schweiz täte gut daran, nachzuziehen. 

Straffreiheit für Blasphemie: Während der britische Criminal and Justice and Immigration Act von 2008 die Blasphemie-Gesetze in England und Wales abschaffte, brauchte Schottland für diesen Schritt weitere zwölf Jahre. Sollte das Parlament den Gesetzesentwurf verabschieden, wäre Blasphemie im Vereinigten Königreich nur noch in Nordirland unter Strafe gestellt. 

Die Abschaffung des Blasphemieverbots hat unter anderem die Humanist Society Scotland vorangetrieben. Die Organisation veranstaltete Kundgebungen und sensibilisierte die ParlamentarierInnen Schottlands dafür, wie Blasphemieverbote weltweit dazu benutzt werden, um Menschenrechte einzuschränken und Minderheiten zu verfolgen. Ausserdem lancierte sie eine Petition zur Abschaffung des Blasphemieverbots, die öffentliche Unterstützung erhielt. 

Fraser Sutherland, Geschäftsführer der Humanist Society Scotland, freut sich über den Erfolg: 

"Es ist klar, dass der Kabinettssekretär auf die Beweise und Plädoyers von humanistischen Aktivisten und vielen anderen gehört hat, dass Blasphemiegesetze mit den Menschenrechten unvereinbar sind. Auch wenn das schottische Gesetz schon seit einiger Zeit nicht mehr angewandt wurde, ist die Botschaft, die diese Aufhebung an andere Leader in der ganzen Welt sendet, klar und eindeutig: Blasphemiegesetze sind falsch und haben im 21. Jahrhundert keinen Platz."

Die Schweiz sollte nachziehen

Vor Schottland haben in den letzten Jahren bereits Irland, Norwegen, Island, Malta, Frankreich und Dänemark Paragrafen aus ihren Strafgesetzbüchern gestrichen, welche Gotteslästerung oder das Verletzen religiöser Gefühle unter Strafe stellten.

In der Schweiz existieren in Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches nach wie vor Paragrafen, welche die Kritik an Religion zum Delikt machen. Die Freidenkenden haben mit ihrer Resolution vom November 2018 den National- und Ständerat dazu aufgerufen, betreffenden Artikel zu entschlacken. Damit gäbe die Schweiz ein klares Bekenntnis ab zum Recht auf Meinungsfreiheit auch beim Thema Religion – und trüge erst noch dazu bei, Staaten wie Pakistan, Saudi-Arabien, Iran oder Russland nicht länger Rechtfertigungen für ihre freiheitsfeindlichen Gesetze zu liefern.

Die Resolution der Freidenkenden hatte eine Motion von GLP-Nationalrat Beat Flach zur Folge. Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Schweizerischen Strafgesetzbuch Artikel 261 (Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit) zu streichen. Artikel 261bis (Rassendiskriminierung) sei als neuer Artikel 261 zu übernehmen und vollumfänglich beizubehalten. Der Bundesrat hat zur Motion im Februar 2019 Stellung genommen und die Ablehnung der Motion beantragt. Im Rat wurde sie bislang nicht behandelt.