Das Singen von Weihnachtsliedern in der Kirche ist keine Aufgabe der Volksschule – Stellungnahme zum Fall Dietikon

Die Volksschule erhält in unschöner Regelmässigkeit Gesuche, Kinder aus religiösen Gründen von bestimmten Unterrichtsformaten zu dispensieren. Im Vordergrund stehen Schwimm- und Sexualkundeunterricht und die Teilnahme an Lagern. Solche Gesuche werden aus gutem Grund zurückgewiesen. Der Fall des Dietiker Vaters, der seine Kinder vom Singen von Weihnachtsliedern in der Kirche dispensieren lassen wollte, ist allerdings anders zu beurteilen.Die Volksschule hat einen breit gefächerten Bildungsauftrag, und es ist ihre Aufgabe, die Kinder mit vielerlei Kompetenzen und Wissen auszustatten. Sie sollen  in der Schule auch Gelegenheit erhalten, schwimmen zu lernen oder in der Sexualkunde wichtiges über ihren Körper erfahren und über ihr Recht, sich gegen Übergriffe  zu wehren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vergangene Woche entschieden, dass obligatorische Sexualkunde die Grundrechte nicht in unzulässiger Form einschränkt. Das höchste Gericht bestätigte damit eine Grundsatzposition der Freidenker: Religion darf nicht als Jokerkarte missbraucht werden, um den Bildungsauftrag oder andere Gesetze auszuhebeln.Auch der in Dietikon wohnende muslimische Vater, der seine Kinder von den Proben und der Aufführung von Weihnachtsliedern in der Kirche dispensieren lassen wollte, berief sich auf die Religionsfreiheit. Artikel 15 der Bundesverfassung stellt klar: «Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.» Nun gehört das Singen von religiösen Liedern in der Kirche nicht zum Bildungsauftrag der Volksschule. Und schon gar nicht soll es Teil des obligatorischen Unterrichts sein.Der Dietiker Vater stellte ein adäquates Gesuch: er verlangte, dass seine Kinder von den Proben in der Kirche zu dispensieren seien. Denn was Dietikon praktiziert, ist klar als religiöser («teaching in religion») und nicht als religionskundlicher Unterricht («teaching about religion») zu betrachten. Möglicherweise war sich die Schule übrigens in der Vergangenheit noch bewusst, dass sich ein sakraler Raum nur in Ausnahmefällen für den Unterricht eignet, in früheren Jahren fand das Weihnachtssingen nämlich in der Stadthalle Dietikon statt (siehe Bild).Selbstredend: es kann im Fall des Geschichts- oder des Religionskundeunterrichts durchaus angebracht sein, eine Kirche zu besuchen. Und es gibt sehr wohl weihnächtliche Lieder, die problemlos in den Gesangsunterricht integriert werden können, «Oh Tannenbaum» und «Jingle Bells» sind beispielsweise gänzlich unproblematisch, ebenso «Feliz Navidad». Sie alle enthalten keine Gottesanbetung. Viele Schulen schaffen es bestens, mit einem entsprechend zusammengestellten Repertoire, weihnächtliche Stimmung zu erzeugen und zu vermitteln, ohne dass der Gesangsunterricht einen missionarischen Stallgeruch erhält und ohne dass sich nichtchristliche Kinder drangsaliert oder ausgegrenzt fühlen müssen.

 

Jean-Pierre Balbiani, SVP-Schulvorstand von Dietikon, der sich in den Medien in dieser Sache als Scharfmacher im Dienste des Christentums präsentierte, täte gut daran, seinem Parteikollegen Erwin Böhi aus Wil (SG) zuzuhören. Als dort kürzlich  bekannt wurde, dass eine Quartierschule ihren auf Flüchtlinge ausgerichteten Deutschunterricht in den Räumlichkeiten einer Moschee anbieten will, erinnerte Böhi an die Verpflichtung des Staates zur konfessionellen Neutralität. Er ergänzte: «Abgesehen davon sendet die von der Stadt ausgewählte Lokalität ein völlig falsches Signal im Hinblick auf die Integration der Teilnehmenden in die Gesellschaft, denn in der Schweiz wird die Religion als Privatsache angesehen».

Auch wenn sich der Dietiker Vater mit dem IZRS einen höchst zweifelhaften Partner ausgesucht hat, der ihn bei seiner Auseinandersetzung mit den lokalen Behörden unterstützen soll: es scheint, dass in Dietikon auch andere eine Auseinandersetzung mit Schweizer Werten nötig haben. 

 

22. Januar 2018 Zentralvorstand der Freidenker-Vereinigung der Schweiz

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