Bundesgericht sagt Nein zum Islamischen Kindergarten

(...) "Die Vorinstanz bemängelte darüber hinaus, dass im Kindergartenkonzept eine Trennung zwischen religiösen und weltlichen Inhalten fehle. Vielmehr bestehe die Auffassung, das religiöse Wissen bilde die Basis von allem, was später erlernt und erlebt werde. Das geht gemäss Verwaltungsgericht über die für Privatschulen zulässige Setzung eines religiösen Schwerpunktes hinaus. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das im Volksschulgesetz festgehaltene Bekenntnis zu humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass es im Betriebskonzept an einem solchen Bekenntnis fehle."

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