Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: Ein humanistisches Manifest

Am 25. September 2015 stimmte die UNO-Generalversammlung in New York der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung unter dem Titel «Transformation unserer Welt» zu. In welcher Beziehung stehen diese weltweiten Entwicklungsziele zu den ebenfalls weltweit gültigen Menschenrechten?

Die UNO-Agenda 2030

Die Agenda beinhaltet 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz «SDGs») mit 169 Teilzielen, welche die Staaten bis 2030 erreichen wollen. Sie ist das Ergebnis eines intensiven mehrjährigen Verhandlungsprozesses, in dem auch die Schweiz eine aktive Rolle einnahm. Ausgangspunkt für die Agenda 2030 und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung waren zum einen die Rio-Konferenz der UNO von 1992 mit der dort verabschiedeten Agenda 21 und zum anderen der UNO-Milleniumsgipfel von 2000, aus dem die Milleniumsentwicklungsziele (MDG) hervorgegangen sind. Die MDG galten bis ins Jahr 2015 und wurden von den SDG in einem erweiterten konzeptionellen Rahmen abgelöst.

Thematische Bereiche

Die Ziele (SDGs) lassen sich in fünf thematische Bereiche zusammenfassen: Beendigung von Armut und Hunger in allen ihren Formen; Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle; volle Entfaltung des Potenzials aller Menschen in Würde und Gleichheit und in einer gesunden Umwelt; Schutz des Planeten, unter anderem durch nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, nachhaltige Bewirtschaftung seiner natürlichen Ressourcen und Massnahmen gegen den Klimawandel – zugunsten der heutigen und kommender Generationen; Ermöglichung eines Lebens im Wohlstand für alle Menschen; Gestaltung des wirtschaftlichen, sozialen und technischen Fortschritts im Einklang mit der Natur; Förderung friedlicher, gerechter und inklusiver Gesellschaften, frei von Furcht und Gewalt; Untrennbarkeit von Frieden und nachhaltiger Entwicklung; Mobilisierung der Mittel zur Umsetzung der Agenda durch eine globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung, auf der Basis verstärkter Solidarität, ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Ärmsten und Schwächsten und unter Beteiligung aller Länder, Interessengruppen und Menschen.

Übergreifende Charakteristika

Vier Dimensionen zeichnen die Ziele der Agenda 2030 besonders aus: Universalität: Während sich die Milleniumsentwicklungsziele von 2000 bis 2015 an die sogenannten Entwicklungsländer richteten, sind die SDGs ein Rahmen für die nachhaltige Entwicklung aller Staaten. Transformation: Die Agenda 2030 geht über das herkömmliche Entwicklungsparadigma hinaus. Sie beinhaltet eine Vision nachhaltiger Entwicklung, die alle Menschen und den Planeten in seiner Gesamtheit umfasst. Gendergleichheit erhält als Querschnittsthema wie als Einzelziel (Ziel 5) eine zentrale Bedeutung. Unteilbarkeit der Menschenrechte als Grundlage: Neben einem weiten Fächer von sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Zielen strebt die Agenda 2030 friedlichere, gerechtere und inklusivere Gesellschaften an. Grundlagen dazu sind demokratische Teilhabe, Rechtsstaatlichkeit, gute und transparente Regierungsführung, Zugang zur Justiz und zu Information und persönliche Sicherheit. Sowohl die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen als auch die bürgerlichen und politischen Menschenrechte sowie das Recht auf Entwicklung sind somit konkret im Einzelnen wie auch in ihrer Gesamtheit angesprochen.

Inklusion:

Die Agenda 2030 will «niemanden zurücklassen» und «diejenigen zuerst erreichen, die am weitesten zurückliegen». Sie betont den universalen Respekt für Gleichheit und Nicht-Diskriminierung. Das Ziel 10 zur Verringerung von Ungleichheit ist bahnbrechend, auch wenn strukturelle Fragen der Makroökonomie, insbesondere im Finanzsektor, oder der Steuergerechtigkeit und damit eine allenfalls menschenrechtlich gebotene Umverteilung ausgeklammert bleiben.

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