F: Entlassung von Kindergärtnerin war rechtswidrig

Paris - Frankreichs oberstes Gericht hat die Entlassung einer Kopftuch tragenden Angestellten einer privaten Kinderkrippe für rechtswidrig erklärt. Die Entlassung der muslimischen Frau stelle eine Diskriminierung aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen dar, urteilte der Kassationsgerichtshof in Paris am Dienstag. Die Frau war 2008 von ihrem Arbeitgeber entlassen worden, weil sie sich geweigert hatte, bei der Arbeit ihr Kopftuch abzulegen.

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