EGMR: Kruzifixtragen ist Menschenrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Recht christlicher Angestellter anerkannt, am Arbeitsplatz eine Kette mit einem Kreuz sichtbar zu tragen. Allerdings gibt es Einschränkungen beispielsweise bei der Arbeit von Pflegenden in Spitälern oder in Heimen.

Abgewiesen wurden die Klagen einer Standesbeamtin und eines Sexualtherapeuten. Sie hatten es aus Glaubensgründen abgelehnt, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen beziehungsweise zu beraten. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.

http://www.blick.ch/news/ausland/teilerfolg-fuer-traeger-von-kruzifix-ketten-in-grossbritannien-id2169910.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/egmr-urteil-zur-religionsfreiheit-in-grossbritannien-a-877463.html

http://www.taz.de/Urteil-zur-Religionsfreiheit/!109064/

Urteil: http://hudoc.echr.coe.int/sites/fra-press/pages/search.aspx?i=003-4221189-5014359#{%22itemid%22:[%22003-4221189-5014359%22]}