Anforderungen an ausländische Seelsorger
Seit Anfang 2012 dürfen amerikanischen Missionare der Mormonen nicht mehr in die Schweiz einreisen. Statt rund Mormonen 100 seien nur noch knapp 50 Missionare im Dienst. Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils (BGE 118 Ib 81) gelten die Missionare seit einigen Jahren als Erwerbstätige. Stammen sie aus Drittstaaten wie den USA, brauchen sie eine Arbeitsbewilligung. Diese Bewilligungen sind begrenzt: Sie fallen unter die Kontingente für qualifizierte Fachkräfte, die kaum an Geistliche vergeben werden." "DIE SCHWEIZER MORMONEN haben auf die neue Regelung mit einer Gebietsreform reagiert: «Die Zürcher Mission haben wir integriert in jene von München, die Genfer Mission in jene von Lyon», sagt Louis Weidmann. So könne man Missionare aus EU-Staaten in der Schweiz einsetzen."
Grundsätze des Bundesamtes für Migration: Aufenthaltsbewilligungen für religiöse Tätigkeiten (2011).pdf