Deutschland: Kinder sollen rechtlos gestellt werden

Das Bundesjustizministerium hat jetzt die wesentlichen Grundzüge der geplanten Gesetzesänderung zu Gunsten von religiös motivierten Knabenbeschneidungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein Blick in die Veröffentlichung zeigt: Die Bundesregierung will den Forderungen der Religionsvertreter folgen und die Menschenrechte von unmündigen männlichen Kindern einschränken!

Die vorgesehene Regelung enthält nichts, was nicht schon bisher praktiziert worden wäre, so dass alles beim Alten bleibt.

Von den vom Deutschen Ethikrat gestellten Mindestanforderungen an zulässige Beschneidungen ist nichts übrig geblieben mit Ausnahme dessen, dass der Beschneider zu einer umfassenden Aufklärung der Eltern vor dem Eingriff verpflichtet sein soll, wie es in einem Schreiben des Bundesjustizministeriums heißt. Wie allerdings eine solche „umfassende Aufklärung“ aussehen wird, kann man sich bereits jetzt vorstellen: sie wird wohl auf das Unterschreiben eines nichtssagenden Formulars mit Kleingedrucktem beschränkt bleiben. Denn nicht einmal eine Kontrolle der „umfassenden Aufklärung“ und erst recht keine Kontrolle der Beschneider ist vorgesehen. Von einer Beratungspflicht im Umfang derjenigen, die bei Schwangerschaftsabbrüchen vorgeschrieben ist, findet sich im vorgelegten Papier nichts, obwohl es bei den Beschneidungen nicht lediglich um künftiges Leben, sondern um bereits vorhandenes Leben geht, in das massiv und irreversibel eingegriffen wird. Dass die Durchführung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ zu erfolgen hat, bedeutet keine Änderung der bisherigen Praxis. Sowohl muslimische als auch jüdische Funktionäre haben stets beteuert, dies sei in ihren Communities ohnehin der Fall, denn es würden nur Ärzte tätig oder die entsprechenden Beschneider seien entsprechend qualifiziert.

Kommentar: http://hpd.de/node/14063