LI: Neuregelung Staat – Kirche

Nachdem der Vertragsentwurf zur Neuordnung von Kirche und Staat in den ersten Gemeinden beraten wurde, werden weitere Details zum Inhalt bekannt. Demnach ist die Frage der Gütertrennung geregelt: Kirchen, Kapellen etc. sollen im Besitz derer bleiben, die heute schon eingetragen sind. Dies bedeutet, dass die katholische Kirche ein uneingeschränktes Nutzungsrecht erhalten soll. Künftig soll die Kirche den grössten Teil des Unterhalts aber selbst tragen. Kernstück der Lösung wäre, dass die Gemeinden künftig nur noch für die Aussenhüllen der Gebäude zuständig wären – der betriebliche Unterhalt sowie der gesamte Innenbereich sollen in der Verantwortung der Kirche sein. Der Religionsunterricht soll zudem im Lehrplan verbleiben. http://www.vaterland.li/index.cfm?source=lv&id=19720

Weitere Informationen:

http://www.volksblatt.li/nachricht.aspx?id=44260&src=vb