Moskau: Zwei Jahre Haft für "rechtswidrige religiöse Handlung"

Die Angeklagten hätten in der bedeutendsten Kirche Russlands eine rechtswidrige religiöse Handlung ausgeführt, sagte die Richterin. Der Tatbestand des «Rowdytums» sei erfüllt. Das sei eine grobe Verletzung der öffentlichen Ordnung. Die Tat sei «aus religiösem Hass» erfolgt. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Verteidigung nicht, wonach die Angeklagten keine Hassgefühle gehegt, sondern aus politischen Gründen gehandelt hätten. http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/Zwei-Jahre-Haft-fuer-Pussy-Riot/story/22435619