Medizinisch nicht Indiziertes gehört nicht an öffentliche Spitäler!

Die Schweizer Kantonsspitäler tun sich derzeit schwer mit der Debatte über die Beschneidung. Dabei wäre die Lösung für sie schon mal ganz einfach: Medizinisch nicht Indiziertes gehört nicht zu ihrer Aufgabe. Schweizer Tageszeitungen publizieren erstmals auch Zahlen: 1-2 religiöse Beschneidungen pro Monat am Kinderspital Zürich, 1-2 in St. Gallen ... was bedeutet das? Es bedeutet, dass die rituellen Beschneidungen in erster Linie in den religiösen Parallelwelten stattfinden. Offenbar bisher ohne Aufsehen erregende Komplikationen. Die Spitäler müssen also eben gerade nicht befürchten, dass ihr Rückzug die Praxis in die Illegalität und in die unqualifizierten Hinterhöfe zur Folge haben würde. Es wundert überhaupt, dass sich Juden und Muslime über diese Vermutung nicht aufregen, sie halten sich ja bestimmt für qualifiziert, Beschneidungen fachgerecht durchzuführen.