"Religion" in der deutschen Fassung der EU-Grundrechtecharta

Die deutsche Fassung von Satz 2 der Präambel der Grundrechtscharta der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 lautet: ‚In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität‘. In der Literatur findet sich allerdings zum Wort ‚religiösen‘ folgender Hinweis: In der Fassung der anderen Amtssprachen fehlt ein ausdrücklicher Hinweis auf die Religiösität. So heißt es etwa im Englischen: ‚spiritual and moral heritage‘, im Französischen: ‚patrimoine spirituel et moral‘. Die Wendung ‚spiritual and moral‘ wurde im Übrigen bewusst aus der Präambel der Satzung des Europarates vom 5. Mai 1949 übernommen, wo sie in der amtlichen deutschen Übersetzung mit ‚geistig und moralisch‘ wiedergegeben wird.

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