Bezirksgericht Bülach: Klage des IZRS erfolglos

Tages-Anzeiger Der gestern veröffentlichte Entscheid des Bülacher Bezirksgerichts macht klar, dass der Islamische Zentralrat seine Veranstaltung Islam Unity 2012 am 25. Februar nicht in der Bülacher Stadthalle durchführen kann. Das Bülacher Bezirksgericht hat entschieden, dass die Kündigung des Mietvertrags durch die Stadt Bülach rechtmässig ist.

http://epaper3.tagesanzeiger.ch/ee/taz/unt/2012/02/10/023/

Online: http://www.zuonline.ch/artikel_36637.html