Kt. ZH: Neue Kirchenfinanzierung

Im Kanton Zürich trat am 1. Januar 2010 das neue Kirchengesetz in Kraft. Es regelt unter anderem die Kostenbeiträge des Staates an die kirchlichen Körperschaften. 2010-2015 zahlt der Kanton insgesamt rund 50 Millionen Franken an jene kirchlichen Leistungen, “die der gesamten Gesellschaft zugute kommen”. Zugeteilt werden sie den Kirchen (ref. kath. christkath. jüd. Gemeinde) nach deren Anzahl Mitglieder.

Kirchengesetz Kanton Zürich.pdf § 19 1 Der Kanton bewilligt mit einem Globalbudget Kostenbeiträge an die kantonalen kirchlichen Körperschaften. 2 Er unterstützt mit den Kostenbeiträgen ihre Tätigkeiten mit Bedeutung für die ganze Gesellschaft, insbesondere in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur. 3 Die kantonalen kirchlichen Körperschaften erhalten Kostenbeiträge, wenn sie eigene Programme zur Erbringung von Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung erstellen. 4 Sie legen die Tätigkeitsprogramme für eine Dauer von jeweils sechs Jahren fest. Die Direktion wird dazu angehört. 5 Beiträge an die kantonalen kirchlichen Körperschaften auf Grund anderer rechtlicher Grundlagen bleiben vorbehalten.

§ 20 1 Der Kantonsrat setzt mit einem Rahmenkredit den Gesamtbetrag der Kostenbeiträge an die kantonalen kirchlichen Körperschaften jeweils für eine Beitragsperiode von sechs Jahren fest. Der Regierungsrat entscheidet über die jährliche Aufteilung des Rahmenkredits.

2010-2015

Am 1. Januar 2010 ist das neue Kirchengesetz in Kraft getreten, das die staatlichen Beiträge an die anerkannten kirchlichen Körperschaften neu auf Grund der Mitgliederzahlen regelt. Nutzniesser sind die Römisch-katholische Körperschaft und die beiden jüdischen Religionsgemeinschaften‚ die «Israelitische Cultusgemeinde Zürich» und die «Jüdische Liberale Gemeinde». Letztere werden, wie die Christkatholische Kirchgemeinde Zürich, zusammen 250 000 Franken an Staatsbeiträgen erhalten. Die grosse Umverteilung findet zwischen katholischer und reformierter Kirche statt: Bei einem staatlichen Gesamtbetrag von jährlich 50 Millionen Franken werden 2013 der Katholischen Körperschaft 22,1 Mio. Franken zukommen (2009: 8,7), der Reformierten Landeskirche 27,4 Mio. Franken (2009: 40,8). Diese Umverteilung erfolgt vom Regierungsrat her bis 2013 in vier Schritten. Für den Staat ist klar: Mit seinen Mitteln unterstützt er die Kirchen für ihre Tätigkeiten von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur. Dazu gehören Spital- und Gefängnisseelsorge, Bahnhof- und Flughafenkirche, aber auch der Unterhalt von Kirchen und der Betrieb von Räumlichkeiten für gesellschaftliche und gemeinnützige Aktivitäten. Für den Einsatz der staatlichen Beiträge müssen die Kirchen dem Kanton Tätigkeitsprogramme vorlegen und am Ende jeder sechsjährigen Beitragsperiode Rechenschaft ablegen. http://www.forum-pfarrblatt.ch/archiv/2010/forum-nr-12-2010/entlastung-fuer-die-kirchgemeinden

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