Wallis: Weisungen für den Kirchenaustritt vom Bistum Sitten angepasst

Nachdem wir in den letzten Jahren einige Kirchenaustritte im Wallis abschliessen konnten, indem wir die Pfarrer der Wohnortsgemeinden auf die Weisungen des Bistums Sitten aufmerksam gemacht haben, wurden die Weisungen nun kürzlich angepasst.

Während bisher “der Pfarrer der Wohnortsgemeinde” für den Austritt verantwortlich war (und diese Verantwortung in zahlreichen Fällen fehlerhafterweise an die Gesuchsteller abgewälzt wurde), wurden die Weisungen nun überarbeitet.

Neu muss man sich für den Kirchenaustritt direkt bei seiner Taufpfarrei in Verbindung setzen.

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