Konfessionslose fordern Aufhebung des des Tanz-, Kultur- und Sportverbots an Feiertagen

Zürich, 19. September 2011. Lang ist die Liste der Tätigkeiten, die Zürchern an so genannt hohen Feiertagen untersagt sind: §3 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes (RLG) verbietet Sport-, Tanz- und Konzertveranstaltungen, Theatervorstellungen und Filmvorführungen im Freien. Gar gänzlich untersagt sind kommerzielle Ausstellungen, Schaustellungen, Umzüge, Demonstrationen, öffentliche Versammlungen nicht religiöser Natur und Schiessübungen.

Andreas Kyriacou und vier Mitunterzeichner der Nationalratsliste konfessionslose.ch fordern mit einer heute eingereichten Einzelinitiative die ersatzlose Streichung dieser Verbotsliste. Ebenfalls fallen soll die Aufzählung der so gennant "hohen Feiertage".

Unangetastet lassen wollen die Initianten hingegen die Bezeichnung von Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag als öffentliche Ruhetage und §2, welcher Tätigkeiten untersagt, die «dem Charakter des jeweiligen Ruhetages angemessene Ruhe» ernstlich stören würden.

Die Initianten begründen Ihr Anliegen mit der Tatsache, dass im Kanton Zürich inzwischen mehr Personen wohnen, die nicht einer Landeskirche angehören, als Mitglieder der reformierten bzw. der römisch-katholische Landeskirche. Gemäss der Nationalfondsstudie von Jörg Stolz et al. (2011) haben 64% der Bevölkerung ein distanziertes Verhältnis zu Religion und nehmen nicht oder nur selten an kultischen Anlässen teil.

Die Gesetzgebung solle diese zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft abbilden und auf unzeitgemässe, religiös motivierte Verhaltensvorschriften für die Gesamtbevölkerung verzichten, so Kyriacou.

http://www.konfessionslose.ch/wp/

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